ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Ihre Buchung gelten. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da Sie an sie gebunden sind.

 

MSC Cruises und Formula 1®
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, die exklusiv für MSC Cruises und Formula 1®-Buchungen gelten.

 

Unsere AGBs für MSC Cruises und Formula 1® finden Sie hier als PDF zum Download (in Englisch)


Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, die exklusiv für MSC Cruises und Formula 1®-Buchungen gelten.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON MSC CRUISES

Hier als PDF zum Download

Liebe Kreuzfahrtgäste,


Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Pauschalreisebuchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Bedingungen für Landausflüge und Zusatzleistungen sowie die zusätzlichen Bestimmungen zur Vermeidung von COVID 19 Notfällen, welche Sie unter www.msccruises.ch/allgemeine-geschaeftsbedingungen finden. Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und MSC Cruises S.A. (nachfolgend abgekürzt „MSC“). Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Reisebedingungen entnehmen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Bedingungen der Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See des Beförderers/Reederei und für Flugleistungen die Beförderungsbedingungen des Luftfahrtunternehmens. Diese Bedingungen stehen Ihnen im Reisebüro oder im Internetauftritt von MSC zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass Reiseveranstalter für alle im Katalog bzw. Internetauftritt angebotenen Reisen ausschliesslich MSC Cruises S.A., 16, Eugène Pittard, 1206 Genf ist und für Anfragen aus der Schweiz kann man sich auch an MSC Kreuzfahrten AG, Stockerstrsasse 23, 8002 Zürich wenden.

01. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde MSC den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung (Routenskizzen sind unverbindlich), die „Häufig gestellte Fragen“ im Internetauftritt (Rubrik „Vor der Kreuzfahrt“) und die ergänzenden Informationen von MSC für die jeweilige Reise.


1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Agenturen) sind von MSC nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von MSC hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.


1.3. Schiffsbeschreibungen, Orts-, Länder und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von MSC herausgegeben werden, sind für MSC und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von MSC gemacht wurden.


1.4. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt bei MSC, auf dem Schiff bei einem Future Cruise Consultant oder über Reisebüros erfolgen, die von MSC als deren Agenturen mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt sind. Bei elektronischen Buchungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Buchung keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.


1.5. Der Kunde, der weitere Reisende anmeldet, bestätigt, dass diese Personen ihn zum Abschluss des Reisevertrages ermächtigt haben und er in ihrem Namen und auf ihre Rechnung die Reise buchen und die Allgemeinen Reisebedingungen in ihrem Namen akzeptieren kann. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen. Informationen, Mitteilungen udgl. welche dem Kunden übermittelt werden, gelten als allen Mitreisenden zugegangen.


1.6. Bei der Buchung sind die Namen und weiteren Angaben der Reisenden gemäss den für die Reise verwendeten Personaldokumenten (z.B. Pass) anzugeben. Stimmen die Angaben auf der Anmeldung und den Reisedokumenten mit dem Personaldokument nicht überein, können die Einreise ins Destinations- oder Transitland, Landgänge verweigert werden, gleichfalls können MSC, Leistungserbringer usw. ihre Leistungen verweigern.


1.7. Der Pauschalreisevertrag kommt ausschliesslich mit dem Zugang einer schriftlichen Buchungsbestätigung von MSC (E-Mail) zustande. MSC speichert den Vertragsinhalt / -text und sendet dem Kunden bzw. dem Reisebüro die Buchungsbestätigung als PDF-Anhang per E-Mail zu. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin wird die Buchungsbestätigung per Post zugestellt. Bei elektronischen Buchungen über den Internetauftritt von MSC, nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“, kommt der Reisevertrag mit unmittelbarer Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm zustande. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält. Diese Reisebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) kann der Kunde über den in der Buchungsbestätigung angegeben Link oder dem MSC Internetauftritt jederzeit einsehen und auf seinen Rechner kopieren. Bei elektronischen Buchungen über den Internetauftritt von MSC sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Buchungsvorganges ausdrücklich als Vertragsinhalt anzuerkennen und können auf den Rechner kopiert werden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von MSC an den Kunden vor, an das MSC 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Pauschalreisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder stillschweigende, konkludente (z.B. Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises) Erklärung annimmt.


1.8. Prospekte, Preislisten, Reiseausschreibungen auf dem Internetauftritt von MSC und weiteren Informationen und Angaben sind keine verbindlichen Angebote seitens MSC. MSC behält sich das Recht, solche Ausschreibungen, Informationen und weitere Angaben wie die Preise zu ändern. Massgebend sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Ausschreibungen, Informationen usw. sowie Preise.

02. BEZAHLUNG

2.1. Bei Vertragsabschluss ist vom Kunden eine nicht erstattungsfähige Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung beträgt, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, 20%, für World Cruise 15%. Die Anzahlung muss auf dem in der MSC Buchungsbestätigung bezeichnete Konto innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gutgeschrieben sein, falls keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über MSC vermittelten Versicherung fällig. Bei Buchung über ein Reisebüro, welches von MSC zur Vermittlung der Reisen bevollmächtig ist, ist die Zahlung an das Reisebüro innert den genannten Fristen zu leisten. Hat das Reisebüro vertraglich als Zahlungsart Direktinkasso mit MSC Cruises S.A. vereinbart, erhält der Kunde die Buchungsbestätigung/Rechnung direkt von MSC Cruises.

 

2.2. Die Restzahlung muss auf dem von MSC angegebenen Konto 30 Tage vor Reisebeginn gutgeschrieben sein, für die World Cruise 2024: 60 Tage vor Reisebeginn und für die World Cruise 2025 und 2026: 90 Tage vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn, für die World Cruise 2024 innerhalb 60 Tagen und für die World Cruise 2025 und 2026 innerhalb 90 Tagen) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Zahlung des Reisepreises hat zu dem in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Fälligkeitstermin zu ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN erfolgen. Bei Buchung über ein Reisebüro, welches von MSC zur Vermittlung der Reisen bevollmächtig ist, ist die Zahlung an das Reisebüro innert den genannten Fristen zu leisten. Hat das Reisebüro vertraglich als Zahlungsart Direktinkasso mit MSC Cruises S.A. vereinbart, sind die Zahlungen gemäss der Buchungsbestätigung/Rechnung von MSC Cruises S.A. vorzunehmen.

 

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsterminen, ist MSC berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäss Ziffer 4.3.ff. zu belasten.

 

2.4. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde seine Reisedokumente in elektronischer Form (e-docs) über seine Buchungsstelle bzw. direkt von MSC zugesandt. Die Zustellung per Post erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch hin.

03. ERMÄSSIGUNGEN, KABINENNUMMERN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN, REISEABSAGEN, PREISÄNDERUNGEN

3.1. Massgebend für alle Ermässigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen (insbesondere Kinderermässigungen), ist das Alter bei Reiseantritt.

3.2. Die Mitteilung der vorläufig vorgesehenen Kabinennummer in der Buchungsbestätigung begründet keinen vertraglichen Anspruch des Kunden auf Zuweisung der genannten Kabine. Reisebüros sind zu Vereinbarungen oder Zusicherungen einer bestimmten Kabinennummer nicht bevollmächtigt. Änderungen der in der Buchungsbestätigung vorläufig vorgesehenen Kabinennummer bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese im Rahmen der vereinbarten Kategorie bzw. hochwertigeren Kategorie und des vereinbarten Umfangs der vertraglichen Leistungen erfolgen. Bei einer Änderung in eine günstigere Kategorie haben die betroffenen Passagiere Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz nach den aktuell geltenden Raten.

3.3. F ür Änderungen von Reiseleistungen und Reiseabsagen durch MSC gilt:
a) Änderungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und von MSC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behält sich MSC ausdrücklich vor und sind gestattet, soweit diese Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (insbesondere aus Sicherheits- oder Witterungsgründen sowie behördliche Anordnungen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Sollte eine erhebliche Leistungs- oder Programmänderung eines wesentlichen Vertragspunktes, welche den Gesamtzuschnitt der Reise ändert (wesentliche Vertragsänderung), unter den vorgenannten Bedingungen erfolgen, so stehen dem Reisenden die unter Ziffer 3.3.c) genannten Rechte zu.
b) I m Weiteren behält sich MSC das Recht vor, die Reise jederzeit abzusagen, dies insbesondere, wenn objektive Gründe wie Naturereignisse, behördliche Massnahmen und Anordnungen, Unruhen, Krieg, höhere Gewalt usw. die Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verunmöglichen, oder wenn die Zahl der für die Kreuzfahrt gebuchten Passagiere kleiner ist als 50 % der Kapazität des betreffenden Schiffes. Im Falle, dass die Zahl der für die Kreuzfahrt gebuchten Passagiere kleiner als 50 % der Kapazität des betreffenden Schiffes ist, sind die Absagefristen wie folgt:
20 Tage bei Kreuzfahrten, die länger als 6 Tage dauern 7 Tage bei Kreuzfahrten, die zwischen 2 und 6 Tage dauern 48 Stunden bei Kreuzfahrten, die weniger als 2 Tage dauern.
c) MSC ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Vertragsänderungen oder Reiseabsagen zu unterrichten. Im Falle einer wesentlichen Vertragsänderung oder Reiseabsage hat der Reisende das Recht, a) eine von MSC angebotene Ersatzreise gleicher oder höherer Qualität anzunehmen. Ist die Ersatzreise von geringerer Qualität, so besteht ein Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz, b) Eine Alternativreise gemäss der tagesaktuellen Preise zu buchen. Im Falle einer Preisdifferenz zur ursprünglichen Buchung werden die Mehr- bzw. Minderkosten in Rechnung gestellt bzw. erstattet.
c) Von der Reise zurückzutreten und Erstattung des gesamten Reisepreises zu verlangen. Versicherungsprämien werden nicht zurückbezahlt und bleiben geschuldet. Im Falle einer Leistungsänderung während der Reise, bei der ein wesentlicher Teil der Reiseleistung nicht wie im Pauschalreisevertrag vereinbart erbracht werden kann, bietet MSC ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzangebot für die planmässige Fortsetzung der Reise an. Sollte keine angemessene Abhilfe geleistet werden, so bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Kunde hat inner t 10 Tagen nach Erhalt der Leistungsänderung resp. Absage, MSC über seine Entscheidung zu unterrichten. Bei Leistungs- und Programmänderungen gilt die angebotene Vertragsänderung als angenommen, wenn der Reisende nicht innerhalb dieser gesetzten Frist mitteilt, dass er kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten möchte, oder die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzreise bestätigt. Bei Reiseabsage durch MSC hat der Reisende seine Teilnahme an der angebotenen Ersatzreise ausdrücklich zu erklären. Sollte die Ersatzreise gegenüber der ursprünglich gebuchten teurer sein, wird kein Preisaufschlag erhoben, ist die Ersatzreise günstiger, wird die Preisdifferenz zurückerstattet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.4. MSC behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss die Preise zu erhöhen, wenn die Transportkosten wie a) Flugpreise, b) Treibstoffkosten für das Schiff steigen, c) Einund Ausschiffungs-, Land- und Sicherheitsgebühren, Steuern oder Abgaben auf diesen Leistungen erhöht werden oder d) der für die Reise massgebende Wechselkurs sich erhöht. Gemäss Punkt a) entspricht jede Änderung des Reisepreises dem von der Fluggesellschaft zusätzlich berechneten Betrag. Gemäss Punkt b) entspricht jede Änderung des Reisepreises 0,33% des Kreuzfahrtpreises pro Dollar, um den sich Treibstoff pro Barrel (NYMEX Index) verteuert hat. Gemäss Punkt c) entspricht jede Änderung des Reisepreises dem vollen Betrag der Gebühren. d) Sollte der Wechselkurs nach Vertragsabschluss wechseln, wird die Preiserhöhung dem Betrag entsprechen, wie die Reise für MSC teurer geworden ist. MSC wird den Kunden spätestens 21 Tage vor Reisebeginn über eine solche Erhöhung informieren. Sollte die Erhöhung mehr als 10% des gesamten Reisepreises (ohne Versicherungsprämien) betragen, kann der Kunde diese Vertragsänderung annehmen, an einer von MSC vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen, sofern MSC in der Lage ist, eine solche vorzuschlagen oder kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Im letzteren Falle wird, der bis zu diesem Zeitpunkt bezahlte Preis zurückbezahlt (Versicherungsprämien bleiben geschuldet resp. werden nicht zurückbezahlt). Der Reisende wird MSC innert 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über seine Entscheidung informieren, wobei Stillschweigen, bezahlen des Reisepreises oder ähnliche Handlungen als Zustimmung zur Preiserhöhung gelten.

04. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber MSC Kreuzfahrten AG, Stockerstrasse 23, 8002 Zürich zu erklären oder gegenüber der MSC Cruises S.A., 16, Eugène Pittard, 1206 Genf. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Der Rücktritt sollte im Interesse des Kunden zu Beweiszwecken per Brief oder E-Mail erklärt werden.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an (no show), kann MSC, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Haben die Reisenden einen Mehrbelegungsrabatt erhalten, so berechnet sich die unter 4.3 aufgeführte Stornogebühr aufgrund des vom betreffenden Passagier bezahlten Reisepreises. Siehe auch Ziffer 4.4.

4.3. MSC hat bei der Berechnung der Stornogebühr gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden im Verhältnis zum Reisebeginn und nach der Art der gebuchten Reise differenziert und pauschaliert wie folgt berechnet:

KREUZFAHRTEN MIT EINER DAUER UNTER 15 NÄCHTEN
Bis 60 Tage vor Abreise 20%
59-30 Tage vor Abreise 30%
29-22 Tage vor Abreise 40%
21-15 Tage vor Abreise 60%
14-2 Tage vor Abreise 80%
1-0 Tage vor Abreise* 100%


KREUZFAHRTEN MIT EINER DAUER AB 15 NÄCHTEN
Bis 90 Tage vor Abreise 20%
89-30 Tage vor Abreise 30%
29-22 Tage vor Abreise 40%
21-15 Tage vor Abreise 60%

14-2 Tage vor Abreise 80%

1-0 Tage vor Abreise* 100%


«SPECIALS»**
Bis 60 Tage vor Abreise 30%
59-30 Tage vor Abreise 35%
29-22 Tage vor Abreise 50%
21-15 Tage vor Abreise 70%
14-2 Tage vor Abreise 90%
1-0 Tage vor Abreise* 100%


«MSC YACHT CLUB» BUCHUNGEN
Bis 120 Tage vor Abreise 20%
119-90 Tage vor Abreise 25%
89-60 Tage vor Abreise 40%
59-30 Tage vor Abreise 60%
29-15 Tage vor Abreise 80%
14-0 Tage vor Abreise* 100%


MSC WORLD CRUISE 2024-2025
Bis 60 Tage vor Abreise 15%
59 -10 Tage vor Abreise 75%
9-0 Tage vor Abreise* 100%


MSC WORLD CRUISE 2026

Bis 90 Tage vor Abreise 15%

89-10 Tage vor Abreise 75%

9-0 Tage vor Abreise* 100%


* Nichtantritt der Kreuzfahrt oder Abbruch der Pauschalreise wird wie eine Stornierung am Abfahrtstag behandelt
** Als „Specials“ werden alle Angebote verstanden, die nicht den Konditionen der Frühbucher- oder Daily Standard Preise unterliegen, zum Beispiel Last Minute Angebote.

 

4.4. Für den Fall, dass ein vollzahlender Passagier die Reise annulliert und nun in einer Doppelkabine ein vollzahlender Passagier und ein Passagier mit Mehrbelegungsrabatt oder Kinderpreis reist, hat dieser Passagier einen einmaligen Zuschlag vom verrechneten Mehrbelegungsrabatt resp. Kinderpreis zum normalen Preis zu bezahlen. Für den Fall, dass eine Doppel-Kabine nach der Stornierung eines Gastes zur Einzelbenutzung verbleibt, wird der Gast, der die Kabine zur Einzelbenutzung belegt, aufgefordert, einen einmaligen Einzelkabinen-Zuschlag zu zahlen, der von MSC Cruises S.A. für jede Einzelkabinenbuchung berechnet wird. Sollte sich der verbleibende Einzelpassagier für die Stornierung der Buchung entscheiden, zahlt dieser die Stornierungsgebühren gemäss vorstehenden Pauschalsätzen. Für die Umstellung der Buchung auf Einzelkabinenbelegung für den verbleibenden Reiseteilnehmer erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Buchung. Bei Kabinenkategorien/Specials die ausschliesslich zur Doppelbelegung ausgeschrieben sind, sind Einzelstornierungen nicht möglich, da solche Kabinen nicht als Einzelkabine belegbar sind. Teil(leistungs-)Stornierungen des An- und Abreisepaketes sind nicht möglich.

4.5. Bei Flug-An/-Abreisen zu flexiblen Tarifen der Fluggesellschaften, die als Fremdleistungen vermittelt werden, werden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten weiterbelastet, die bis zu 100 % betragen können.

4.6. Prämien für über MSC vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.

4.7. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, MSC nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr geforderte Pauschale.

4.8. MSC behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen in Ziff. 4.3. eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit MSC nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist MSC verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.9. Das gesetzliche Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Siehe dazu Ziffer 5.3.

4.10. Abweichend von Ziffer 4.3. kann MSC keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen oder verunmöglichen. Fälle unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von MSC betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt des Reisevertrages.

4.11. MSC empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen, die sie speziell gegen Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, Quarantänekosten, Gepäckversicherung (Beschädigung und Verlust), Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.

05. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON, NAMENSÄNDERUNG/KORREKTUREN

5.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, insbesondere auch der Teilstornierung von Zusatzleistungen, Beförderungsleistungen bei der Anreise (Umbuchung), besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisenden aus Kulanzgründen dennoch eine Umbuchung vorgenommen, so ist diese nur einmalig möglich. Die hierfür regelmässig anfallenden Rücktrittsgebühren gemäss Ziffer 4.3.ff. entfallen nur, wenn der Passagier die umgebuchten Reise antritt. Für den Fall eines Rücktritts von der umgebuchten Reise, fallen Stornogebühren nach Massgabe der Ziffer 4.3.ff. an, diese berechnen sich ab Umbuchungstag bis zum ursprünglichen Abfahrtstermin. Wird die umgebuchte Reise nicht angetreten, werden die Nichtantrittsgebühren gemäss Ziffer 4.3.ff. fällig. Die Umbuchung kann nur bis spätestens dreissig Tage vor dem geplanten Abreisedatum auf ein späteres Abfahrtdatum vorgenommen werden. Die Abfahrt der neuen Kreuzfahrt muss innert 90 Kalendertagen ab dem vorgesehenen Abfahrtdatum der ursprünglich gebuchten Kreuzfahrt stattfinden. Ein eventueller Mehrpreis ist vom Reisenden zu bezahlen, die mögliche Preisdifferenz zu Minderpreisen wird nicht erstattet. MSC erhebt bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das einmalige Umbuchungsentgelt:


 Kosten pro Person Bella Fantastica  Aurea MSC Yacht Club
 Bis 30 Werktage vor Abreise      Einmalig kostenfrei, jede weitere CHF 45   

Bei Reisen mit Flug-, Bahn- oder Busanreisepaketen und Hotelübernachtungen wird sich MSC im Rahmen der Umbuchungsanfrage bemühen, die entsprechenden Arrangements auf den Umbuchungswunsch anzupassen, hieraus resultierende Mehrkosten durch Stornierungen, zwischenzeitliche Preiserhöhungen oder Verfügbarkeiten trägt der Reisende.

5.2. Umbuchungswünschen des Reisenden ab 29 Werktage vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäss Ziffer 4.3. ff. und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

5.3. Der Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen. Dabei sind folgende Bedingungen zu erfüllen: MSC wird spätestens 7 Werktage vor Reisebeginn schriftlich oder per E-Mail über den Wechsel informiert, die Ersatzperson erfüllt die in diesen Reisebedingungen und in der Reiseausschreibung aufgeführten Bedingungen. Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Personenersetzung) wird ein Bearbeitungsentgelt von CHF 45.- pro Person/Änderung berechnet. Entsprechende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung von Flugtickets, haben der Reisende und der Ersatzreisende entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu tragen. Der Reisende wird hierüber vor der Ausführung der Änderung informiert. Erfolgt die Benennung des Ersatzreisenden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn, wird dies als Stornierung mit Neuanmeldung behandelt, und somit die Stornokosten nach Ziffer 4.3.ff. sowie der Preis der Kreuzfahrt in Rechnung gestellt werden. Der Reisende und der Ersatzreisende tragen die Kosten gemeinsam gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.

5.4. Namensänderungen/-korrekturen eines gebuchten Reisenden (gleichbleibende Person) sind bis 7 Werktage vor Abreise zu folgenden Kosten möglich:

 Kosten pro Person Bella Fantastica  Aurea MSC Yacht Club
 Bis 30 Werktage vor Abreise  CHF 45
  CHF 45   CHF 45   CHF 45

Innerhalb von 7 Werktagen vor Abreise ist eine Namensänderung/-korrektur nur noch mit Rücktritt gemäss Ziffer 4.3. ff. und anschliessender Neubuchung möglich. Entsprechende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung oder erforderliche Neuausstellung von (Flug-)Tickets, hat der Kunde zu tragen. MSC berechnet hierfür zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 35.- pro Person. Der Reisende wird hierüber vor der Vornahme der Ausführung der Namensänderung/-korrektur informiert.

5.5. Umbuchungen oder Änderungen der Abfahrtszeiten bei Flügen usw. werden von den Fluggesellschaften und anderen Beförderungsgesellschaften nicht immer zugelassen. Die meisten Fluggesellschaften und andere Beförderungsgesellschaften behandeln Änderungen und Umbuchungen als Stornierung und berechnen diese entsprechend. Alle zusätzlichen Kosten einschliesslich der von Fluggesellschaften und anderen Beförderungsgesellschaften auferlegten Stornierungsgebühren und/oder Preiserhöhungen sind ausnahmslos vom Reisenden zu tragen.

5.6. Weitere Änderungen der Buchung können (auch nach Erhalt der Buchungsbestätigung) bis 46 Tage vor der Abfahrt angefragt werden. Pro Person und pro Änderung wird hierfür eine Gebühr von CHF 35.- berechnet. Alle zusätzlichen Kosten, die diese Änderungen nach sich ziehen, sind ausnahmslos vom Reisenden zu tragen. Umbuchungen, die innerhalb von 45 Tagen vor Abreise eingehen, werden wie Stornierungen behandelt, und es werden die in Ziffer 4.3. ff. aufgeführten Stornierungsgebühren erhoben. Sollten die vom Reisenden gewünschten Änderungen den Ausdruck eines neuen Kreuzfahrttickets erfordern, werden zur Deckung der zusätzlichen Kosten zuzüglich zu den oben genannten Gebühren CHF 35.- pro Buchung berechnet.

06. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäss angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

07. REISEFÄHIGKEIT, REISEN VON SCHWANGEREN, REISENDE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN UND REISENDE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT; DIÄTEN UND ESSENSUNVERTRÄGLICHKEITEN, BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

7.1. Die Sicherheit aller Passagiere ist für MSC von grösster Bedeutung, weshalb alle Passagiere garantieren, dass sie für Reisen auf dem Seeweg (und gegebenenfalls in der Luft) geeignet sind und dass ihr Verhalten oder ihr Zustand die Sicherheit oder den Komfort des Schiffes oder des Flugzeugs und der anderen Passagiere nicht beeinträchtigt und dass sie in Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsanforderungen des internationalen, EU- oder nationalen Rechts sicher befördert werden können. 

7.2. MSC informiert im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen über Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und die jeweiligen Länder der einzelnen Zielhäfen gelten. Darüber hinaus ist MSC weder berechtigt, noch verpflichtet, Ratschläge, Empfehlungen oder Hinweise zu gesundheitlichen Voraussetzungen, Risiken, Folgen oder Prophylaxemassnahmen zur Reiseteilnahme zu geben. 

7.3. Es obliegt demnach ausschliesslich dem Reisenden selbst, durch Einholung entsprechender Informationen, Inanspruchnahme geeigneter reisemedizinischer Beratung und durch ärztliche Untersuchung sicherzustellen, dass eine Teilnahme an der konkret gebuchten Reise unter Berücksichtigung der persönlichen Disposition und Verfassung des Reisenden für ihn ohne gesundheitliche Gefahren oder Beeinträchtigungen oder die Gefahr des Auftretens oder Verschlimmerung einer Erkrankung, insbesondere eines bereits bestehenden Dauerleidens, möglich ist. Der Kunde/Reisende sichert mit seiner Buchung die Erfüllung dieser Obliegenheiten zu. Erkrankt ein Passagier während der Kreuzfahrt an einer ansteckenden Krankheit, so ist MSC berechtigt, gesundheitspolizeiliche Massnahmen zu ergreifen. Der Schiffsarzt/zuständige Security Offizier/Kapitän kann den Passagier gemäss den Protokollen der WHO und der Gesundheitsbehörden auffordern, für die Dauer der Ansteckung in seiner Kabine zu verbleiben.

7.4. MSC ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Reisenden die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen, welches dem Reisenden die Reisefähigkeit für die konkrete Reise und die konkreten Zielländer bestätigt. 

7.5. Sollten MSC, der Beförderer, der Schiffskapitän oder der Schiffsarzt den Eindruck haben, der Reisende wäre aus irgendeinem Grund nicht reisefähig, könnte seine eigene Sicherheit gefährden, MSC oder den Beförderer für seine Pflege, Unterstützung oder Rückführung haftbar machen oder es könnte ihm in irgendeinem Hafen die Erlaubnis, an Land zu gehen, verweigert werden, dann ist MSC resp. der Schiffskapitän jederzeit berechtigt, dem Reisenden in jedwedem Hafen das Recht zur Einschiffung zu verweigern oder die Ausschiffung des Reisenden in jedwedem Hafen zu veranlassen oder den Reisenden in eine andere Koje oder Kabine zu verlegen. Der Schiffsarzt hat das Recht, Erste Hilfe zu leisten und Medikamente, Therapien oder andere medizinische Behandlungen zu verabreichen bzw. den Reisenden in das Schiffsspital oder eine ähnliche Einrichtung zu überweisen und/oder dort festzuhalten, falls eine solche Massnahme vom Arzt für erforderlich gehalten und von den Befugnissen des Schiffskapitäns getragen wird. Eine Weigerung des Reisenden, sich einer solcher Behandlung zu unterziehen, kann dazu führen, dass der Reisende in irgendeinem Hafen ausgeschifft wird, erforderlichenfalls auch mit Hilfe der einheimischen Polizei oder anderer zuständiger Behörden, und weder MSC noch der Beförderer haften für jegliche Aufwendungen, Ausgaben und Ersatzleistungen an den Reisenden. 

7.6. Falls dem Reisenden die Einschiffung aus Gründen der Gesundheit und/oder Reisefähigkeit verweigert wird, sind weder MSC noch der Beförderer gegenüber dem Reisenden in irgendeiner Weise haftbar. 

7.7. Es obliegt dem Reisenden, sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit notwendiger Medikamente durch Mitführung ausreichender Vorräte (auch unter Berücksichtigung etwaiger Reiseverzögerungen) durch eigene Mitnahme und/ oder Verfügbarkeit in den jeweiligen Zielländern gegeben ist. Der Reisende klärt vor der Einschiffung ab, ob die von ihm mitgeführten Medikamente in die Zielländer (resp. Transitländer) eingeführt werden dürfen. Zu den vertraglichen Verpflichtungen von MSC gehört weder die Überprüfung der Verfügbarkeit von Medikamenten in den Zielländern noch die Information des Kunden hierüber noch eine entsprechende Bevorratung an Bord und zwar auch dann nicht, wenn nach der Leistungsausschreibung ein Schiffsarzt und/oder eine entsprechende Bordapotheke vorhanden sind. 

7.8. Für Schwangere gilt:
· MSC verfügt an Bord der Kreuzfahrtschiffe nicht über Fachärzte für Geburtshilfe und Neonatologie. MSC kann daher keine Buchungen annehmen bzw. kann keine Schwangeren beherbergen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Reise mehr als 23 Wochen und 6 Tage schwanger sind.
· Schwangeren Passagieren wird empfohlen, vor Reiseantritt ärztlichen Rat einzuholen. Wenn schwangere Passagiere zu irgendeinem Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft vor der Grenze von 23 Wochen und 6 Tagen eine Reise auf einem MSC Kreuzfahrtschiff planen, müssen sie ein ärztliches Attest eines Facharztes für Frauenheilkunde einholen, in dem eine intrauterine Schwangerschaft und die Reisefähigkeit an Bord des Schiffes unter Berücksichtigung der spezifischen Reiseroute und des durch Ultraschall bestätigten voraussichtlichen Entbindungstermins bestätigt wird.
· MSC behält sich das Recht vor, die Einschiffung zu verweigern, wenn kein Dokument vorgelegt wird oder wenn der Schiffsarzt und/oder der Kapitän der Ansicht sind, dass während der Reise ein erhebliches Risiko für die Schwangere besteht.
· MSC behält sich ausdrücklich das Recht vor, schwangeren Passagieren , die offensichtlich über 23 Wochen und 6 Tage schwanger sind oder die das ärztliche Attest gemäss den vorstehenden Klauseln nicht vorlegen, die Einschiffung zu verweigern, und übernehmen keine Haftung für eine solche Verweigerung.

7.9. Für Reisende mit besonderen Bedürfnissen und Reisende mit eingeschränkter Mobilität gilt:
a) Die Priorität von MSC und der Beförderer ist immer der Komfort und die Sicherheit ihrer Passagiere, und um dies zu erreichen, wird der Kunde bei der Buchung gebeten, so viele Details wie möglich zu den unten aufgeführten Punkten anzugeben, damit MSC und der Beförderer ihre Verpflichtung, den Passagier auf eine sichere oder betriebsfähige Weise zu befördern, berücksichtigen können, unter Berücksichtigung aller Fragen im Zusammenhang mit der Konstruktion des Kreuzfahrtenschiffes oder der Hafeninfrastruktur und -ausrüstung, einschliesslich der Hafenterminals, die das Ein- und Ausschiffen oder die Beförderung des Passagiers unmöglich machen oder erheblich erschweren können und die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Komfort der Fahrgäste haben können.
b) Es obliegt Reisenden mit einer physischen oder psychischen Behinderung (einschliesslich Reisende, die einen Rollstuhl benötigen), die eine spezielle Behandlung oder Hilfeleistung benötigen, besondere Sitzplatzanforderungen haben, MSC vor der Buchung die Natur ihrer Behinderung, die medizinischen Geräte, welche sie an Bord bringen werden bzw. jede speziell benötigte medizinische oder sonstige Unterstützung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn der Passagiere einen anerkannten Assistenzhund an Bord des Schiffes bringen will (dieser muss die entsprechenden gesetzlichen Bedingungen erfüllen). Dies gilt insbesondere für Hilfeleistungen entsprechend der EU VO 1177/2010, soweit anwendbar. MSC macht darauf aufmerksam, dass nur eine begrenzte Anzahl Kabinen zur Verfügung stehen, welche für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (z.B. rollstuhlgängig) geeignet sind.
c) Wenn MSC und/oder der Luftfrachtführer es für notwendig halten, um die Sicherheit und den Komfort des Passagiers zu gewährleisten und damit der Passagier die Kreuzfahrt in vollem Umfang geniessen kann, kann es erforderlich sein, dass ein behinderter Passagier oder Passagier mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die dem behinderten Passagier oder Passagier mit eingeschränkter Mobilität erforderliche Unterstützung zu leisten. Diese Anforderung basiert ausschliesslich auf der Beurteilung der Bedürfnisse des Fahrgastes durch MSC und/oder den Beförderer aus Sicherheitsgründen und kann von Schiff zu Schiff und/oder von Reiseroute zu Reiseroute variieren. Passagiere, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, finden weitere Informationen unter Ziffer 7.7.e).
d) Hat der Passagier besondere Bedingungen, Behinderungen oder eingeschränkte Mobilität, die eine persönliche Betreuung oder Überwachung erfordern, so muss diese vom Passagier auf eigene Kosten organisiert werden. Entsprechende Hilfeleistungen seitens MSC, ihrer Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern, Leistungsträgern oder Beauftragten, gehören nicht zum Umfang der vertraglichen Leistungen von MSC, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere bei Flugreisen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sowie aus der EU VO 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) ergibt.
e) Reisende, die einen Rollstuhl benötigen, müssen mit ihrem eigenen Rollstuhl in Standardgrösse (max. L:1270mm B:720mm H:1270mm) ausgerüstet sein und von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. Die Türbreite von Standardkabinen kann begrenzt sein und die Zugänglichkeit für grössere Rollstühle beeinträchtigen. Der Reisende wird gebeten, sich vor der Buchung bei MSC oder im Reisebüro über die exakten Masse der Kabinentür zu informieren.
f) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gewisse Bereiche an Bord auf Grund ihrer Baulichkeit für Rollstuhlfahrer oder für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugänglich sind. Eine generelle Eignung der Schiffe und aller ihrer Einrichtungen zur Benutzung und Begehung durch behinderte Reisende und Reisende mit eingeschränkter Mobilität ist vertraglich nicht geschuldet.
g) Der Reisende, welcher auf medizinische Geräte angewiesen ist, hat dies anlässlich der Buchung ausdrücklich mitzuteilen. MSC wird aufgrund dieser Angaben und den technischen Möglichkeiten usw. an Bord des Schiffes entscheiden, ob die Geräte an Bord genommen werden können oder nicht. Es ist wichtig, dass der Reisende beim Hersteller bzw. Lieferanten entsprechende Informationen einholt, um zu gewährleisten, dass die medizinischen Geräte, die er mit an Bord zu bringen beabsichtigt, gebrauchssicher sind. Der Reisende ist dafür verantwortlich, vor der Abfahrt die Lieferung aller medizinischen Geräte zum Kai zu organisieren. Der Reisende hat sicherzustellen, dass alle medizinischen Geräte betriebsfähig sind und die Geräte sowie eventuelle Batterien, Zubehör und dergleichen für die gesamte Reise ausreichen. Das Schiff nimmt keinen Ersatz mit, und der Zugang zu entsprechender Betreuung oder Geräten an Land kann schwierig und teuer sein. Die Reisenden müssen mit der Bedienung aller Geräte vertraut sein.
h) Für Landausflüge ist Ziffer 16 zu beachten. 

7.10. MSC behält sich das Recht vor, einem Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen, der seinen in diesen Reisebedingungen festgelegten Obliegenheiten nicht nachgekommen ist, die Buchung abzulehnen, die Einschiffung zu untersagen oder den Reisevertrag zu kündigen, soweit eine Teilnahme objektiv eine Gefährdung oder schwerwiegende Beeinträchtigung des Reisenden selbst, von Mitreisenden, Schiffsbesatzung und Mitarbeitern oder für die sichere Durchführung der Reise selbst erwarten lässt. Dem abgelehnten Passagier steht es frei unter Beibringung aller für diese Entscheidung massgeblich erscheinenden Unterlagen eine erneute Überprüfung durch den Mobilitätsbeauftragten der Reederei vornehmen zu lassen. 

7.11. Wenn der Passagier zwischen dem Datum der Buchung der Reise und dem Datum des Reisebeginns feststellt, dass er eine besondere Pflege oder Unterstützung benötigt, wie oben beschrieben, wird er gebeten, MSC unverzüglich zu informieren, damit MSC und der Luftfrachtführer eine sachkundige Beurteilung vornehmen können, ob der Passagier auf eine sichere oder betriebsmässig durchführbare Weise befördert werden kann oder nicht. 

7.12. Reisende sind verpflichtet, bei jedweden auftretenden Erkrankungen, insbesondere bei Magen-Darmerkrankungen sofort den Schiffsarzt zu konsultieren und diesem gegenüber, vollständige und wahrheitsgemässe Angaben über sämtliche Umstände der Erkrankung zu machen. Sie sind verpflichtet, entsprechende Anweisungen von Schiffsärzten oder Gesundheitsbehörden, insbesondere auch zu Quarantäne- und Hygienemassnahmen, zu befolgen. 

7.13. MSC und/oder der Beförderer und/oder di e Gesundheitsbehörden eines Hafens sind berechtigt, zusätzlich zu den Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen, die das Unternehmen treffen kann, in ihrem eigenen Namen einen Fragebogen zur Gesundheit auszugeben. Der Reisende muss darin genaue Angaben über jegliche Krankheitssymptome einschliesslich Magen-Darm- Erkrankungen, H1N1 und COVID-19 machen. Wenn MSC oder der Beförderer den Eindruck hat, dass ein Reisender Symptome irgendeiner Krankheit einschliesslich Virusinfekten und bakteriellen Erkrankungen, Norovirus, H1N1 und COVID-19 zeigt, darf MSC oder der Beförderer die Einschiffung verweigern. Sollte sich ein Reisender weigern, den Fragebogen auszufüllen, kann ihm die Einschiffung verweigert werden. 

7.14. Reisende mit Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind verpflichtet, diese bereits bei der Buchung anzugeben und das entsprechende Formular auszufüllen sowie bei Reisebeginn nach Ankunft an Bord dem Maître d‘Hôtel anzuzeigen. MSC wird bemüht sein, diesen Wünschen nachzukommen, ohne aber eine Verpflichtung zu übernehmen, diese vollumfänglich erfüllen zu können. 

7.15. MSC wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, spezielle Diätwünsche der Reisenden zu berücksichtigen. Diese müssen bei der Buchung so detailliert wie möglich bekannt gegeben werden. Die Erbringung entsprechender DiätVerpflegungsleistungen ist jedoch nur dann Bestandteil der vertraglichen Leistungsverpflichtungen von MSC, wenn diesbezüglich eine ausdrückliche Zusicherung erfolgt ist oder eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Im Falle mehrerer Allergien/ Intoleranzen, auch wenn sie entsprechend informiert wurden, kann MSC oder der Beförderer das Risiko einer Kreuzkontamination bei der Zubereitung von Lebensmitteln möglicherweise nicht vermeiden, so dass weder MSC noch der Beförderer für eine solche Kontamination haftbar gemacht werden können. 

7.16. In Ermangelung solcher Informationen betreffend Allergien und/oder Nahrungsunverträglichkeiten sind weder MSC noch der Beförderer für die Zubereitung spezieller Mahlzeiten für den Passagier oder anderer vom Passagier konsumierter Fertiggerichte verantwortlich. 

7.17. Passagiere unter 18 Jahren (bzw. unter 21 Jahren für Kreuzfahrten mit Abfahrthäfen in den USA) müssen in Begleitung ihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters reisen. Wenn ein Elternteil des reisenden Minderjährigen nicht mitreist, muss ein unterschriebenes Autorisierungsschreiben vom abwesenden Elternteil - in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes, in dem der Minderjährige wohnt - vorgelegt werden, das den Minderjährigen zur Reise berechtigt. Wenn der Minderjährige mit Passagieren reist, die weder seine Eltern noch Erziehungsberechtigten sind, verlangt MSC zum Zeitpunkt der Buchung ein von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnetes Dokument, das den Minderjährigen ermächtigt, mit einer Aufsichtsperson oder einer benannten Person zu reisen. Massgebend zur Berechnung vorgenannten Alters ist der Tag der Einschiffung.

 

7.18. Grundsätzlich dürfen sich minderjährige Personen nicht ohne die Anwesenheit eines Erwachsenen in einer Kabine aufhalten. Als "minderjährig" gilt, wer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bei Reisen, die einen Hafen in den USA beinhalten) bzw. wer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat (bei Kreuzfahrten, die keinen Hafen in den USA beinhalten).
Für minderjährige Gäste besteht die Möglichkeit, allein in einer Kabine zu verweilen, sofern:
· Die minderjährigen Gäste mit nur einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten reisen
· Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte bei der Buchung ausdrücklich beantragt, dass die Minderjährigen alleine in der Kabine verweilen dürfen
· Eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnet wird
· Die Zahl der mitreisenden Minderjährigen zwischen 2 und 4 liegt
· die Kabine entweder von einem Minderjährigen im Alter von mindestens 12 Jahren oder von zwei Minderjährigen belegt wird, wobei der älteste mindestens 12 Jahre und der jüngste mindestens acht Jahre alt sein muss
· nicht mehr als zwei Minderjährige zusammen untergebracht werden

 

7.19. Auf den Schiffen MSC Lirica, Armonia, Sinfonia, Opera, Musica, Orchestra, Poesia, Magnifica, Fantasia, Splendida, Preziosa und Divina ist die getrennte Unterbringung von Eltern oder Erziehungsberechtigten und Minderjährigen nur in Kabinen mit Verbindungstür zulässig. Der Balkon der Kabine der Minderjährigen muss dabei verschlossen sein.
Für alle weiteren Schiffe gelten folgende zusätzliche Anforderungen:
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die minderjährigen Passagiere müssen in Kabinen mit Verbindungstür untergebracht werden. Der Balkon der Kabine des minderjährigen Passagiers muss verschlossen sein. Alternativ ist eine Unterbringung in benachbarten Innenkabinen möglich.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen ein Armband erwerben, um während der Kreuzfahrt jederzeit Zugang zur Kabine des minderjährigen Passagiers zu haben.
Als "benachbarte Kabinen" gelten zwei Kabinen, von denen mindestens eine keinen Balkon hat, zwischen denen nicht mehr als drei Kabinen liegen, die zur gleichen Sammelstation und zum gleichen Korridor gehören. Als "verbundene Kabinen" gelten Kabinen, die durch eine Innentür verbunden sind.
Bei Reiserouten, die einen US-amerikanischen Hafen beinhalten, dürfen Gäste im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, deren Buchung einen Passagier von 21 Jahren oder älter beinhaltet, ohne die oben genannten Anforderungen allein in ihrer Kabine bleiben.
Kleinkinder unter einem Jahr dürfen an Bord genommen werden, ausser bei Kreuzfahrten von mehr als elf Nächten, bei denen das Kind zum Zeitpunkt der Einschiffung mindestens ein Jahr alt sein muss.

08. MEDIZINISCHE VERSORGUNG AN BORD UND IN DEN ZIELLÄNDERN

8.1. Die Nachforschung und Information über die ambulante oder stationäre medizinische Versorgung, die Erreichbarkeit und den Standard medizinischer Einrichtungen sowie die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme und die entsprechenden Kosten in den Zielländern sind nicht von der vertraglichen Leistungspflicht von MSC umfasst.
 
8.2. In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Flaggenstaates des Schiffes gibt es an Bord einen qualifizierten Arzt und ein medizinisches Zentrum, das nur für Erste Hilfe und kleinere Erkrankungen ausgestattet ist.
Das medizinische Zentrum verfügt weder über die gleichen Ressourcen wie ein Krankenhaus an Land noch über Fachpersonal oder die Möglichkeit zur Erbringung fachärztlicher Leistungen.
 
8.3. Die Leistungen des Schiffsarztes sind keine vertraglichen Leistungen von MSC. Der Schiffsarzt führt seine Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich durch und unterliegt keinerlei Weisungen seitens MSC oder der Schiffsbesatzung. Der Reisepreis umfasst keinerlei Leistungen des Schiffsarztes; diese sind ausschliesslich vom Reisenden selbst diesem gegenüber zu vergüten. MSC schuldet keine Informationen über die Möglichkeiten der Behandlung auf Kosten von Krankenkassen und/oder entsprechende Erstattungen durch Krankenkassen oder Versicherungen.
 
8.4. Der Schiffsarzt ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von MSC. MSC haftet nicht für die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Schiffsarztes, für die Einhaltung bestimmter Sprech- und Behandlungszeiten, für unterlassene Behandlungen oder Hilfeleistungen oder für Behandlungsfehler.
 
8.5. Im Fall von Krankheit oder Unfall kann es erforderlich werden, dass Reisende von MSC, Beförderer und/oder Schiffskapitän und/oder Schiffsarzt zur ärztlichen Behandlung an Land gebracht werden. Weder der Beförderer noch MSC geben Zusicherungen betreffend der Qualität der ärztlichen Behandlung in den Anlaufhäfen oder am Ort, an welchem der Reisende an Land gebracht wird, oder übernimmt hierfür in irgendeiner Form Verantwortung. Medizinische Einrichtungen und Standards variieren von Hafen zu Hafen. Weder MSC noch der Beförderer geben im Zusammenhang mit dem Standard der ärztlichen Behandlung an Land irgendwelche Zusicherungen oder Garantien ab. Die ärztlichen Einrichtungen an Land erbringen ihre Leistungen in eigener Verantwortung. Weder MSC, der Beförderer noch der Schiffskapitän oder Schiffsarzt können für deren Handlungen oder Unterlassungen haftbar gemacht werden.
 
8.6. Die fachliche Beurteilung durch den Arzt, ob der Passagier an Bord gehen oder die Reise fortsetzten darf, ist für den Passagier verbindlich.
 
8.7. Die Bestimmungen zur Reisefähigkeit (Ziffer 7) und Gesundheit gelten für alle Passagiere, auch für Kleinkinder. Es wird empfohlen, vor der Buchung für Kinder unter einem Jahr einen Arzt aufzusuchen.

09. VERHALTENSPFLICHTEN DES REISENDEN, KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN, SCHADENERSATZPFLLCHTEN DES REISENDEN

9.1. MSC kann den Pauschalreisevertrag – auch bereits vor Reiseantritt – ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von MSC resp. des Kapitäns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Mass vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Reisenden eine Reise bzw. Weiterreise unmöglich macht, dieser also reiseunfähig ist, oder eine Gefahr für sich selbst, andere Reisende oder für die Sicherheit des Schiffes darstellt. MSC ist ebenfalls zur Kündigung berechtigt, wenn der Reisende Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe (Bengalis) oder ähnliches an Bord bringt oder dieses versucht. Weitere Kündigungsgründe für MSC sind das Konsumieren und/oder an Bord bringen von Drogen, Marihuana (auch medizinisches Marihuana), jede Art von Cannabisprodukten (psychoaktive Substanz) selbst wenn ärztlich verordnet und legal erworben, sowie das Begehen von Straftaten. Der Reisende stimmt zu, dass der Kapitän und die Offiziere berechtigt sind und die Autorität haben, jede Person an Bord, jede Kabine, jedes Gepäckstück und alle persönlichen Gegenstände zu Sicherheits- oder anderen rechtmässigen Zwecken zu untersuchen. MSC kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde/Passagier unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht hat oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC steht.
 
9.2. Kündigt MSC den Pauschalreisevertrag verhaltensbedingt, so behält MSC den Anspruch auf den Reisepreis; etwaige zusätzliche Kosten für die Rückreise hat der Reisende zu tragen.
 
9.3. An Bord gilt eine Bordordnung, die vom Reisenden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kapitän ist für das Schiff, die Passagiere und die Besatzung verantwortlich. Im Rahmen der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie in Bezug auf die Einhaltung der Bordordnung hat der Kapitän die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist damit berechtigt, Kunden entschädigungslos von Bord zu weisen. Dies gilt auch für während der Reise auftretende Fälle.
 
9.4. Die Reisenden müssen vor der Kreuzfahrt alle notwendigen Impfungen erhalten haben und es müssen sich sämtliche Tickets, gültigen Pässe, Visa, ärztlichen Atteste und anderen Dokumente, die für die Kreuzfahrt, insbesondere die geplanten Anlaufhäfen und die Ausschiffung erforderlich sind, in ihrem Besitz befinden.
 
9.5. Kein Reisender darf Tiere jeglicher Art – mit Ausnahme von ausgewiesenen Assistenzhunden (gemäss Ziffer 7.9.b)) – mit an Bord bringen.
 
9.6. MSC haftet einem Reisenden gegenüber nicht, wenn er gegen Vorschriften dieser Bedingungen verstösst oder sie missachtet und dadurch zu Schaden usw. kommt.
 
9.7. Der Reisende haftet für jeglichen Schaden, den er MSC und/ oder dem Beförderer und/oder jeglichem Dienstleister einer Stand Juni 2022 Dienstleistung verursacht, insbesondere, wenn er seinen vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt. Insbesondere haftet der Reisende für alle Schäden am Schiff oder dessen Einrichtungen und Ausstattungen, für Verletzungen oder Verluste anderer Reisender und Dritter, und auch für alle Gebühren, Bussgelder oder Kosten, die MSC, der Beförderer oder Dienstleister wegen eines Verstosses des Reisenden zu zahlen hat.
 
9.8. MSC behält sich Recht vor, neue Buchungen abzulehnen oder zu stornieren, die von oder im Namen von Passagieren vorgenommen wurden, die sich während einer früheren Kreuzfahrt für ihre Sicherheit, die Sicherheit anderer Passagiere und/ oder der Besatzungsmitglieder gefährlich verhalten haben; das Eigentum des Unternehmens beschädigt oder gefährdet haben; ausstehende Forderungen gegenüber dem Unternehmen nicht beglichen haben; gegen die, im Abschnitt 9 erwähnten Bestimmungen verstossen haben.

10. RECHT DIE SCHIFFFAHRTSROUTE ZU ÄNDERN

MSC behält sich das Recht vor, nach eigenem sachdienlichem Ermessen, nach behördlichen Anordnungen und/oder nach Ermessen des Kapitäns zu entscheiden, ob von der beworbenen/vereinbarten bzw. gewöhnlichen Route abgewichen wird, die Schifffahrt verschoben oder vorgezogen wird, geplante Anlaufhäfen ausgelassen oder geändert werden, für grundsätzlich gleichartige Beförderung mit einem anderen Schiff gesorgt wird, ob abgeschleppt wird oder man sich abschleppen lässt, man anderen Schiffen hilft oder ähnliche Handlungen vollzieht, welche nach dem Ermessen von MSC und/oder des Kapitäns für die Sicherheit der Reisenden, des Schiffs und der Mannschaft ratsam oder notwendig sind. Unter solchen Umständen sind weder MSC noch der Beförderer dem Reisenden gegenüber haftbar oder verpflichtet.

11. GEWÄHRLEISTUNG/OBLIEGENHEITEN DES REISENDEN

11.1. Der Reisende ist verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich MSC, d.h. MSC Kreuzfahrten AG, Zürich, b2cCustomerCarech@msccruises.ch

 oder direkt gegenüber MSC Cruises S.A., 16, Eugène Pittard, 1206 Genf, oder den Beauftragten von MSC (Reiseleitung oder Reisevermittler) anzuzeigen. Der Reisende hat zu beachten, dass bei Mängelanzeige an den Reisevermittler (Reisebüro) ausserhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbare Weitergabe an MSC zur zügigen Bearbeitung des Abhilfeverlangens nicht gewährleistet ist.
11.2. Der Reisende kann Abhilfe verlangen, falls sich während der Reise ein Mangel einstellen sollte. Kann MSC dem Reisemangel nicht abhelfen, so stehen ihm die gesetzlich vorgesehen Rechte zu.

11.3. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von MSC nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen MSC anzuerkennen.

11.4. Wird die Pauschalreise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt und ist eine Fortsetzung der Reise aus wichtigen Gründen nicht zumutbar, kann der Reisende die Pauschalreise im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, MSC erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn MSC oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von MSC oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

11.5. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige schriftlich der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck zusätzlich unverzüglich der örtlichen Vertretung von MSC anzuzeigen. Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen unmittelbar gemeldet werden. Der Reisende ist verpflichtet, an MSC oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äusserlich erkennbar beschädigt, so hat der Reisende die Anzeige der Beschädigung unverzüglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt seiner Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem, äusserlich erkennbar beschädigtem Gepäck, welches vom Bordpersonal befördert oder für den Reisenden aufbewahrt worden ist, hat der Reisende die Beschädigung zu melden, sobald es ihm wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äusserlich nicht erkennbar, so muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen (bei Flug spätestens innerhalb von 7 Tagen) nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung vorgesehen war, erfolgen. Die Beförderung, Verstauung und der Umgang des Reisenden mit seinem eigenen Gepäck an Bord erfolgt stets auf dessen eigene Gefahr. Die Haftung für (Kabinen-) Gepäck ist entsprechend den anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen beschränkt. Wertgegenstände müssen ausschliesslich im persönlichen Handgepäck aufbewahrt werden. Für Wertgegenstände im Aufgabe-/Kabinengepäck besteht keine Haftung.

11.6. Der Reisende hat MSC zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von MSC mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.

12. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

12.1 Vorbehältlich nachstehender Bedingungen und anwendbaren internationalen Abkommen und anwendbaren Gesetzen übernimmt MSC die Verantwortung für Tod, Verletzung oder Krankheit, die durch fahrlässiges Handeln oder Unterlassungen von MSC und aller Leistungserbringer, die Teil der Pauschalreise sind und soweit als MSC für deren Verhalten einzustehen, verursacht werden. MSC haftet dem Reisenden nicht, wenn die Nichterfüllung, nicht gehörige Erfüllung oder der Schaden zurückzuführen ist auf
a) das Verhalten des Reisenden;
b) unvorhersehbare oder unvermeidliche Handlungen oder Unterlassung eines Dritten, der nicht mit der Erbringung einer im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Dienstleistung in Verbindung steht; c) einen ungewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umstand, der ausserhalb der Kontrolle von MSC und/oder derjenigen, die Dienstleistungen erbringen, die Teil des Ferienpakets sind und deren Folgen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, einschliesslich (aber nicht beschränkt auf) eines Ereignisses höherer Gewalt oder d) ein Ereignis, das MSC und/oder jemand, der Dienstleistungen erbringt, die Teil des Urlaubspakets sind, auch bei aller Sorgfalt nicht vorhersehen oder verhindern konnte.

12.2. Für Ansprüche, die nicht mit Personenschäden, Tod oder Krankheit verbunden sind oder die nicht den in den Ziffern 12.3. bis einschliesslich 12.14. genannten Vereinbarungen unterliegen, ist die Haftung von MSC für die unsachgemässe Erfüllung des Vertrages auf das Doppelte des Preises beschränkt, den der betroffene Reisende für die Reise bezahlt hat (ausgenommen davon sind Versicherungsprämien und Änderungsgebühren), ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schaden.

12.3. Für alle Beförderungen (zu Lande, zu Wasser und in der Luft) gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers. Diese können die Haftung einschränken oder ausschliessen. Sie sind ausdrücklich in diese Buchungsbedingungen aufgenommen und gelten zum Zeitpunkt der Buchung als vom Kunden ausdrücklich akzeptiert. Kopien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Anfrage bei MSC erhältlich.

12.4. Die Beförderung von Fluggästen und ihrem Gepäck im Luftverkehr wird durch verschiedene internationale Übereinkommen („die Internationalen Luftverkehrsübereinkommen“) geregelt, darunter das Warschauer Übereinkommen 1929 (in der durch das Haager Protokoll 1955 oder das Montrealer Protokoll 1999 oder anderweitig geänderten Fassung) oder das Montrealer Übereinkommen 1999. Soweit die MSC als Luftfrachtführer gegenüber den Fluggästen für die Beförderung im Luftverkehr haftbar gemacht werden kann, werden die Bedingungen der Internationalen Luftverkehrsabkommen (einschliesslich späterer Änderungen und neuer Abkommen, die für einen Vertrag über eine Kreuzfahrt zwischen der MSC und einem Fluggast gelten können) ausdrücklich in diese Buchungsbedingungen und in die Beförderungsbedingungen aufgenommen. Die Internationalen Luftverkehrsabkommen legen Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung, Verlust und Beschädigung von Gepäck und Verspätung fest. Jede Haftung von MSC gegenüber dem Fluggast aus einer Beförderung im Luftverkehr unterliegt der in den genannten Übereinkommen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen. Kopien dieser Konventionen sind auf Anfrage erhältlich.

12.5. Soweit MSC gegenüber einem Passagier in Bezug auf Ansprüche aus der Beförderung auf dem Luft-, Land- oder Seeweg haftbar gemacht werden kann, hat MSC Anspruch auf alle Rechte, Verteidigungen, Immunitäten und Beschränkungen, die den tatsächlichen Beförderern zur Verfügung stehen (einschliesslich seiner eigenen Beförderungsbedingungen), und nach allen anwendbaren Vorschriften und/oder Übereinkommen, wie dem Athener Übereinkommen, dem Montrealer Übereinkommen und nichts in diesen Buchungsbedingungen oder den Beförderungsbedingungen gilt als Verzicht darauf. Sollte eine Bestimmung, Bedingung, ein Abschnitt oder eine Bestimmung ungültig werden oder so beurteilt werden, gelten die übrigen Bestimmungen, Bedingungen, Abschnitte und Bestimmungen als trennbar und bleiben in Kraft.

12.6. Die Haftung (falls vorhanden) von MSC und des Beförderers für Schäden, die durch Tod oder Körperverletzung des Reisenden oder Verlust oder Beschädigung von Gepäck entstehen, richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

12.7. In Bezug auf den Seetransport gilt die EU-Verordnung 392/2009 über die Rechte der Fahrgäste auf See im Falle von Unfällen (EUVerordnung 392/2009) für den internationalen Seetransport, wenn sich der Ein- oder Ausschiffungshafen in der EU befindet oder wenn das Schiff eine EU-Flagge führt oder wenn der Beförderungsvertrag in der EU abgeschlossen wird. Eine Kopie der EU-Verordnung 392/2009 ist auf Anfrage erhältlich und kann im Internet unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R0392&from=DE heruntergeladen werden. Eine Zusammenfassung in Englisch der EU-Verordnung 392/2009 finden Sie unter https://transport.ec.europa.eu/ system/files/2016-09/rights-in-case-of-accident.pdf Wird das Schiff als schwimmende Unterkunft genutzt, so gelten die Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 und die darin enthaltenen Einschränkungen und werden hiermit ausdrücklich in diese Buchungsbedingungen aufgenommen, einschliesslich aller Ansprüche auf Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Tod oder Verletzung von Personen.

12.8. Die Höhe des Schadens, den MSC und der Beförderer im Zusammenhang mit Tod und/oder Körperverletzung zu zahlen haben, und der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck ist begrenzt und kann unter keinen Umständen, die in der EU-Verordnung 392/2009 oder gegebenenfalls im Athener Übereinkommen von 1974 festgelegten Haftungsgrenzen, überschreiten.

12.9. Die Haftung von MSC und des Beförderers für Tod, Körperverletzung oder Krankheit des Fahrgastes kann 46.666 Sonderziehungsrechte („SZR“), wie sie im Athener Übereinkommen von 1974 vorgesehen und definiert sind, oder gegebenenfalls den Höchstbetrag von 400.000 SZR gemäss der EU-Verordnung 392/2009 oder dem Athener Übereinkommen von 2002 und, wenn eine Haftung für Krieg und Terrorismus gemäss der EU-Verordnung 392/2009 oder dem Athener Übereinkommen von 2002 besteht, 250.000 SZR nicht überschreiten. Die Haftung von MSC s und des Beförderers für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks oder anderer Gegenstände des Passagiers kann 833 SZR pro Passagier gemäss dem Athener Übereinkommen von 1974 oder 2.250 SZR nicht überschreiten, wenn die EU-Verordnung 392/2009 oder das Athener Übereinkommen von 2002 Anwendung finden. Es wird vereinbart, dass diese Haftung von MSC und des Beförderers den anwendbaren Selbstbehalten pro Passagier unterliegt, die vom Verlust oder der Beschädigung von Gepäck oder anderem Eigentum abzuziehen sind. Dem Fahrgast ist bekannt, dass der Umrechnungskurs der SZR täglich schwankt und über eine Bank oder das Internet bezogen werden kann. Der Wert eines SDR kann unter https://www.imf.org/external/np/fin/data/rms_five. aspx berechnet werden.

12.10. Es wird davon ausgegangen, dass der Beförderer nach dem Athener Übereinkommen von 1974 und gegebenenfalls dem Athener Übereinkommen von 2002 oder der EUVerordnung 392/2009 das Gepäck an einen Passagier unversehrt ausgeliefert hat, es sei denn, der Passagier hat dies innerhalb der folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt: i) bei offensichtlichen Schäden vor oder zum Zeitpunkt des Ausschiffens oder der Aushändigung ii) bei Schäden, die nicht erkennbar sind, oder bei Verlust von Gepäck innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Ausschiffen oder der Aushändigung oder ab dem Zeitpunkt, zu dem diese Aushändigung hätte erfolgen müssen.

12.11. Handelt es sich bei der nachstehend aufgeführten Beförderung nicht um eine „internationale Beförderung“ im Sinne von Artikel 2 der EU-Verordnung 392/2009 oder wird das Schiff als schwimmendes Hotel und/oder als inländische Beförderung auf See im Vereinigten Königreich verwendet, so gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 und gelten als entsprechend in diesen Vertrag aufgenommen.

12.12. MSC haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertsachen wie Geldbeträgen, handelbaren Wertpapieren, Edelmetallgegenständen, Schmuck, Kunst, Kameras, Computern, elektronischen Geräten oder anderen Wertsachen, es sei denn, sie werden bei dem Beförderer zur Aufbewahrung hinterlegt, und bei der Hinterlegung wird ausdrücklich und schriftlich eine höhere Grenze vereinbart, und der Passagier zahlt für den erklärten Wertschutz eine zusätzliche Gebühr. Die Nutzung des Schiffstresors ist keine Hinterlegung in diesem Sinne. Besteht eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, die auf dem Schiff deponiert sind, so ist diese Haftung nach dem Athener Übereinkommen von 1974 auf 1.200 SZR begrenzt auf oder auf 3.375 SDR, wenn die EU-Verordnung 392/2009 oder das Athener Übereinkommen von 2002 Anwendung finden.

12.13. MSC und der Beförderer haben vollen Nutzen aus allen anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen, die eine Beschränkung und/oder Befreiung von der Haftung vorsehen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf das Gesetz und/oder die Gesetze der Flagge des Schiffes in Bezug auf die globale Beschränkung des vom Beförderer zu ersetzenden Schadens). Nichts in diesen Buchungsbedingungen soll dazu dienen, MSC und den Beförderer einer solchen gesetzlichen oder anderweitigen Einschränkung oder Befreiung oder Haftung zu beschränken oder zu entziehen. Der Bedienstete und/oder die Vertreter von MSC und der Beförderer haben den vollen Nutzen aus allen diesen Bestimmungen über die Haftungsbeschränkung.

12.14. Unbeschadet der Bestimmungen von 16.7 bis 16.13, wenn ein Anspruch gegen MSC und den Beförderer in einer Rechtsordnung erhoben wird, in der die anwendbaren Ausnahmen und Beschränkungen, die in diesen Buchungsbedingungen enthalten sind, rechtlich nicht durchsetzbar sind, dann haften MSC und der Beförderer nicht für Tod, Verletzung, Krankheit, Schaden, Verspätung oder anderen Verlust oder Schaden für eine Person oder das Eigentum, die sich aus irgendeinem Grund ergeben, der nicht nachweislich durch MSC und den Beförderer selbst verschuldet wurde.

12.15. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen an anderer Stelle in diesen Buchungsbedingungen haftet das MSC unter keinen Umständen für Verluste oder erwartete Gewinnverluste, Umsatzeinbussen, Nutzungsverluste, Vertragsverluste oder andere Gelegenheiten oder für andere Folgen oder indirekte Verluste oder mittelbare oder indirekte Schäden ähnlicher Art.

12.16. Die Haftung von MSC ist ausgeschlossen für Ansprüche aus Verlusten oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Umstände verursacht werden, bei denen die Erfüllung und/ oder rechtzeitige Erfüllung des Vertrages durch Krieg oder die Gefahr von Krieg, Aufruhr, Bürgerkrieg, Arbeitskampf, Arbeitskampf, sei es durch Mitarbeiter von MSC oder andere, terroristische Aktivitäten oder die Gefahr terroristischer Aktivitäten, Ausfall von Energieversorgungen , Gesundheitsrisiken oder Epidemien Natur- oder Nuklearkatastrophen, Feuer oder widrige Wetterbedingungen oder widrige Seegangsbedingungen, Selbstmord oder Selbstmordversuch des Passagiers oder die Stand Juni 2022 bewusste Gefährdung des Passagiers durch unnötige Gefahren (ausser in dem Versuch, Menschenleben zu retten) oder die Folgen der Teilnahme an einer ungewöhnlichen und gefährlichen Tätigkeit und alle anderen Umstände jeglicher Art ausserhalb der Kontrolle von MSC verhindert wird.

12.17. Wenn MSC eine andere gesetzliche Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum als in Übereinstimmung mit dem Athener und/oder Montrealer Übereinkommen oder dem Bundesgesetz über Pauschalreisen hat, dann darf ihre Haftung zu keinem Zeitpunkt EUR 500,00 übersteigen und MSC haftet zu keinem Zeitpunkt für Geld oder Wertsachen. Die Passagiere dürfen kein Geld oder andere Wertsachen in ihr Gepäck packen.

12.18. Die Haftung von MSC geht zu keinem Zeitpunkt über die eines Beförderers gemäss dessen Beförderungsbedingungen und/ oder anwendbaren oder vereinbarten Übereinkommen hinaus. Der von MSC zu zahlende Schadenersatz wird im Verhältnis zu einem Mitverschulden des Passagiers gekürzt.

12.19. MSC haftet ausdrücklich nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Bordshops (ausser MSC Logoshop), Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). Sämtliche Fremdleistungen sind als solche eindeutig und erkennbar gekennzeichnet und somit nicht Bestandteil der von MSC zu erbringenden Reiseleistung im Rahmen des Reisevertrages.

12.20. MSC hat für Sie ein umfangreiches Landausflugsprogramm zusammengestellt, das ausschliesslich von sorgfältig ausgesuchten, ortsansässigen Veranstaltern des jeweiligen Zielgebietes (Hafen) angeboten wird. MSC übernimmt die Vermittlung dieser Landausflüge, welche nicht von MSC organisiert, überwacht oder kontrolliert werden. Das Landausflugsprogramm wird von örtlichen Veranstaltern, die unabhängig von MSC arbeiten, zur Verfügung gestellt. Veranstalter von Landausflügen planen diese in Abstimmung auf die Liegezeiten des Schiffes. Die Vermittlungstätigkeit solcher Fremdleistungen führt MSC als reinen Servicedienst für den Kunden durch, für Fehler bei der Vermittlung haftet MSC.

12.21. MSC empfiehlt den Kunden/Reisenden im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseversicherung welche die Risiken wie Unfall, Krankheit, Gepäck, Rückreise usw. abdeckt.

13. VERJÄHRUNG

13.1. Die seerechtlichen Schadensersatzansprüche wegen Todes, Schaden an Körper oder Gepäck verjähren nach zwei Jahren.

13.2. Die weiteren Ansprüche verjähren entsprechend den anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

14. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS

14.1. MSC informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Bei Buchung wird gemäss der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, mitgeteilt.

14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist MSC verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald MSC weiss, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird sie den Kunden informieren.

14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird MSC den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist direkt über https://transport. ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de list_de.htm abrufbar.

15. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

15.1. Der Kunde wird vorvertraglich durch die Hinweise im Reisekatalog, in der Reiseausschreibung oder im Internetauftritt, den Online-Reiseausschreibungen und in den „Häufig gestellten Fragen“ im Internetauftritt (Rubrik vor der Kreuzfahrt) über die Einreisebestimmungen informiert. Er hat die Notwendigkeit der Mitführung gültiger Ausweise, insbesondere eines gültigen maschinenlesbaren Reisepasses (ePass) und dessen Gültigkeitsdauer zu beachten. Grundsätzlich gilt: Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Auf allen Reisen, bei denen ausschliesslich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, benötigen Schweizer Bürger nur einen Personalausweis (Identitätskarte), der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Diese Angaben gelten gleichermassen für Kinder.

15.2. MSC bietet die Reisen in diesem Reisekatalog bzw. der entsprechenden Internetseite nur in der Schweiz an. MSC wird daher Schweizer Bürger über Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften für die jeweiligen Reiseländer der Kreuzfahrt bzw. der Reise vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen solcher Bestimmungen vor Reiseantritt unterrichten. Diese Unterrichtung kann auch durch das vermittelnde Reisebüro veranlasst werden aufgrund deren eigener gesetzlicher Verpflichtung hierzu und sollte von diesem dokumentiert werden. Weitere Informationen stellt MSC über seine Website und in den Buchungssystemen durch Zugriff auf geeignete Datenbanken zur Verfügung. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten vom Kunden und Mitreisenden vorliegen, wie z.B. Doppelbürgerschaft oder Staatenlosigkeit.

15.3. Der Kunde/Reisender ist verantwortlich für das Abrufen der für ihn geeigneten Informationen bis zur Abreise, das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder behördlichen Bussgeldern, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn MSC bzw. der Reisevermittler verschuldeterweise nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

15.4. MSC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde MSC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MSC eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

15.5 Eine Haftung von MSC ist ausgeschlossen, wenn die Einschiffung auf Grund einer Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Bestimmungen des europäischen Systems EES (Entry Exit System) verweigert wird.

16. LANDAUSFLÜGE

16.1. In einigen Häfen ist es erforderlich, ausserhalb des Hafens zu ankern. Wenn dies der Fall ist, verwendet MSC Tenderboote, um die Reisenden an Land zu bringen. Ein Tender ist ein kleines Boot, welches für Personen mit Behinderungen, eingeschränkter Mobilität oder Gleichgewichtsproblemen unzweckmässig sein kann. Denn bei der Verwendung von Tendern ist Sicherheit die oberste Priorität. Es ist wichtig, dass die Reisenden in der Lage sind, einen Tender sicher zu benutzen. Es kann erforderlich sein, dass die Reisenden auf eine Plattform oder einen Ponton und dann in den Tender steigen müssen. Möglicherweise müssen Reisende auf- oder abwärts Stufen steigen und einen Zwischenraum zwischen Plattform und Tender von 1,5 ft (circa 45 cm) überqueren. Abhängig von Wetter, Ebbe und Flut sowie Meeresbedingungen kann es zu Schwankungen kommen, die sich im Tagesverlauf ändern können. Reisende müssen fähig und mobil genug sein, um den Tender zu betreten und von diesem an Land zu gehen. Sollten Reisende eine eingeschränkte Mobilität besitzen oder eine Gehhilfe wie einen Gehstock benutzen, dann müssen sie sorgfältig abwägen, ob sie in der Lage sind, den Tender zu betreten, bevor sie auf die Plattform hinuntersteigen. Sie müssen bei ihrer Entscheidung zudem Treppen, einen etwaigen Zwischenraum und den Höhenunterschied zwischen Plattform und Tender sowie eine mögliche plötzliche Bewegung des Tenders berücksichtigen. Rollstühle und Gehhilfen werden nicht von der Besatzung auf den Tender gehoben. Alle Reisenden müssen in der Lage sein, die Tender ohne Hilfe zu betreten. Letztlich kann eine Beförderung durch einen Tender vom Kapitän oder einem Schiffsoffizier verweigert werden, wenn ein Zweifel an der Sicherheit eines Reisenden besteht. Alle Reisenden müssen besonders vorsichtig sein, wenn sie den Tender betreten oder verlassen. Die Besatzungsmitglieder halten sich bereit, Reisenden beim Betreten und Verlassen zu helfen oder sie zu führen, aber sie können die Reisenden weder heben noch tragen. Dieselben Vorsichtsmassnahmen müssen die Reisenden beim Verlassen des Tenders im Hafen anwenden.

16.2. Landausflüge werden durch unabhängige Veranstalter organisiert, auch wenn sie von den Vertriebspartnern oder an Bord des Kreuzfahrtschiffes verkauft werden. MSC ist in keiner Weise für die Dienstleistungen dieser unabhängigen Veranstalter verantwortlich. MSC handelt lediglich als Agent für den Anbieter des Landausflugs. MSC hat keine direkte Kontrolle über die Anbieter der Landausflüge und ihre Dienstleistungen. Daher kann MSC in keiner Weise für Verluste, Schäden oder Verletzungen usw. haftbar gemacht werden, die dem Reisenden durch Fahrlässigkeit oder andere Verhaltensweisen seitens des Anbieters des Landausfluges entstehen. MSC lässt bei der Auswahl der Anbieter von Landausflügen entsprechende Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt walten. Hinsichtlich der Bewertung von Leistungen und/oder Verantwortlichkeiten der Anbieter von Landausflügen gelten die einheimischen Gesetze und Vorschriften. Landausflüge unterliegen den Bedingungen der Anbieter, dies auch bei der Haftungsbegrenzung und Begrenzung der Schadenshöhe.

16.3. Die Haftung von MSC übersteigt die des Anbieters der Landausflüge in keinem Fall.

17. RAUCHEN

MSC respektiert die Wünsche und Bedürfnisse aller Gäste. Wir haben die Anliegen der Raucher und der Nichtraucher sorgfältig abgewogen. In Übereinstimmung mit den weltweiten Standards ist das Rauchen in speziellen, mit entsprechender Rauchabzugsanlage versehenen Bereichen, die über das Schiff verteilt sind, erlaubt. Prinzipiell ist das Rauchen in all den Bereichen, wo ein Umgang mit Speisen und Getränken stattfindet (Buffets und Restaurants), im Schiffsspital, in Kinderbetreuungsbereichen, Gängen oder Aufzugsfoyers, in Bereichen, wo sich Gäste in Gruppen zu Sicherheitsübungen, Ausschiffungen oder Landgängen zusammenfinden, in öffentlichen Toiletten oder Bars in der Nähe von Bereichen, in denen Essen serviert wird, nicht erlaubt. Auf Grund des Brandrisikos empfiehlt MSC, das Rauchen in den Kabinen zu unterlassen. Auf den Balkonen der Kabinen ist das Rauchen nicht erlaubt. MSC behält sich das Recht vor, Reisende, die in nicht erlaubten Orten auf dem Schiff rauchen, zu büssen. Wiederholte Vorfälle können zu einer gezwungenen Ausschiffung führen. Rauchen ist in ausgewiesenen Bereichen von mindestens einer Bar auf jedem Schiff und an einer Seite (entsprechend ausgeschildert) der Bereiche des Aussenpools auf den Hauptdecks erlaubt, wo es Aschenbecher gibt. Es ist verboten, Zigarettenkippen über die Reling zu werfen.

18. DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde/Reisende MSC zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dieses zur Vertragsdurchführung, zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Darüber hinaus werden die Daten, sofern der Kunde/Reisende dem zugestimmt hat, zu Zwecken der Marktforschung sowie zur Zusendung aktueller Informationen und Angebote verwendet. MSC wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ab. Der Kunde/Reisende hat das Recht dieser weiteren Datennutzung jederzeit zu widersprechen oder die gegebene Zustimmung zu vorgenannten Nutzungszwecken jederzeit zu widerrufen. Hierzu wendet er sich per E-Mail an dpo@msccruises.com oder per Post an MSC Kreuzfahrten AG, Stockerstrasse 33, 8002 Zürich oder an MSC Cruises S.A., 16 Eugène Pittard, 1206 Genf. Näheres findet der Kunde in der MSC Datenschutzerklärung unter https://www.msccruises.ch/datenschutz

19. RECHTSWAHL, GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG UND GENERALKLAUSEL

19.1. Keine Änderung dieser Bedingungen ist wirksam, es sei denn, sie ist schriftlich und von der MSC unterzeichnet.

19.2. Soweit sich nicht aus Vorschriften oder internationalen Übereinkommen, die auf den Reisevertrag zwingend anzuwenden sind oder anderweitig zwingend anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen, etwas anderes ergibt, wird für das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen MSC und dem Kunden/Reisenden die ausschliessliche Geltung schweizerischen Rechts vereinbart.

19.3. Klagen gegen MSC sind ausschliesslich am Sitz von MSC Cruises S.A., 16, Eugène Pittard, 1206 Genf bei den zuständigen Gerichten zu erheben, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder internationale Übereinkommen etwas Anderes vorschreiben.

19.4. MSC kann den Reisenden resp. Kunden an dessen gewöhnlichem Aufenthalt resp. Wohnsitz oder in Genf einklagen, vorbehalten bleiben zwingend anwendbare Bestimmungen in nationalen Gesetzen oder internationalen Abkommen.

19.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und/oder dieser Reisebedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten Reisebedingungen zur Folge.


Reiseveranstalter:
MSC Cruises S.A.
16, Eugene Pittard
1206 Genf (Schweiz)

AGB FÜR LANDAUSFLÜGE & ZUSATZLEISTUNGEN

AGB für die Online-Buchungen von Landausflügen und Zusatzleistungen als PDF zum Download (Stand: November 2022)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online- Buchungen von Zusatzleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online- Buchungen von Zusatzleistungen

 

Für alle vorab buchbaren Zusatzleistungen liegen folgende Geschäftsbedingungen zugrunde: Bitte lesen Sie sich diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Einige Services werden von MSC Cruises S.A. direkt durchgeführt, einige andere Dienstleistungen werden von dritten Lieferanten oder Konzessionären angeboten. Diese Bedingungen gelten für alle Online-Buchungen für Zusatzleistungen an Bord. Bei der Buchung von Zusatzleistungen, die von Dritten angeboten werden, schliessen Sie rechtlich einen Vertrag mit MSC Cruises als Vermittler. Mit diesen Geschäftsbedingungen wird das Rechtsverhältnis im Rahmen des Vermittlungsvertrags näher definiert. Die vollständigen Geschäftsbedingungen in Detail erhalten Sie für diese Dienstleistungen auf Anfrage direkt an Bord.  

 

I. Allgemeiner Lieferantenstatus und Haftung

 

Die Organisation und Durchführung der gebuchten Zusatzleistungen liegt allein in den Händen der jeweiligen Anbieter; er ist Ihr direkter Vertragspartner. MSC Cruises agiert in diesen Fällen nur als Vermittler, um die Buchung dieser Zusatzleistungen zu vereinfachen und um Ihnen ein Höchstmass an Service bei der Auswahl und Buchung Ihrer gewünschten Artikel und Services online zu bieten und haftet daher nicht für die Durchführung, Lieferung oder Qualität der bestellten Produkte oder der Dienstleistung, soweit diese nicht direkt von MSC Cruises durchgeführt werden. Die Art und das Ausmass der allgemeinen Haftung für Drittanbieter wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften der Lieferantenländer sowie am Ort der Durchführung der Dienstleistung festgelegt und kann daher stark variieren und unterscheidet sich deutlich von den üblichen deutschen Haftungsnormen. MSC Cruises arbeitet nur mit solchen dritten Auftragnehmern und Dienstleistern zusammen, die eine hohe Qualität der Produkt und Serviceleistung nachweisen können und die entsprechende Haftung gewährleisten. Eine Liste der Drittunternehmen und Lieferanten und ihre jeweiligen Geschäftsbedingungen sind an der Gäste-Rezeption zu jeder Zeit an Bord erhältlich.

 

II. Allgemeine Informationen

 

Wenn Sie diese Art von angebotenen Zusatzleistungen online buchen möchten, informieren Sie sich bitte über Produktdetails und Servicedetails und lesen die Hinweise auf der Website sorgfältig durch. Bitte beachten Sie, dass MSC Cruises die grösstmögliche Sorgfalt darauf verwendet hat, dass alle veröffentlichten Angebote und Preise für Waren und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung oder Veröffentlichung korrekt sind. MSC Cruises und alle dritten Auftragnehmer und Lieferanten behalten sich jedoch vor, Fehler in der Ausschreibung zu korrigieren, sobald wir oder einer der Partner sich der fehlerhaften Ausschreibung bewusst ist. Dies betrifft sowohl die Preisausschreibung als auch die Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibung. Darüber hinaus behält sich MSC Cruises sowie alle dritten Auftragnehmer oder Lieferanten das Recht vor, jederzeit Preise und Leistungen zu ändern, ohne vorherige Ankündigung. Wenn durch diese Korrektur – für den Fall, dass Sie eine solche betroffene Leistung gebucht haben - Ihre Erwartungen bezüglich des gebuchten Services nun nicht mehr erfüllt sind, erhalten Sie die volle Rückerstattung der bezahlten Dienstleistungen. Eine weitergehende Haftung wird aus der Änderung für Ihren speziellen Service-Vertrag mit MSC Cruises oder einem dritten Auftragnehmer oder Lieferanten abgelehnt. Vor der Abreise, erhalten Sie die detailliert alle Informationen bezüglich auf unserer Website beschriebenen Services und Angebote: www.msccruises.ch

 

III. Online Buchung von Zusatzleistungen

 

Ihre gewünschten Zusatzleistungen können online vor der Abreise auf www.msccruises.ch gebucht werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Lagerkapazität für bestimmte Produkte oder die festgelegten Service-Zeiten für Dienstleistungen begrenzt sind, so dass es zum Zeitpunkt des Check in an Bord durchaus bereits zu Engpässen bei bestimmten Produkten und Services kommen kann. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Lieblingsprodukt oder -service bereits vor der Abreise online auf www.msccruises.ch zu buchen. Bitte beachten Sie die speziellen Anforderungsprofile für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen; so kann es Alters-, Gewichts- oder Grössenbeschränkungen oder besondere Anforderungen an die körperliche Fitness geben.

 

IV. Die Zahlung der Zusatzleistungen

 

Alle Preise verstehen sich pro Person in CHF. Die Zahlung Ihrer Zusatzleistungen online kann nur mit gültiger Kreditkarte erfolgen. Ihr Kauf garantiert und sichert Ihnen eine bestätigte Buchung für Ihre gebuchte Leistung. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Email mit Ihrer Zahlungsbestätigung für jede gebuchte Dienstleistung oder jedes Produkt. Wir gehen davon aus, dass Ihre E-Mail-Adresse bei der Buchung richtig angeben ist und Sie das Risiko, das mit der Nutzung solcher Kommunikations-formen verbunden ist, kennen.

 

V. Stornierung / Änderung der gebuchten Leistung

 

Stornierungen oder Änderungen Ihrer gebuchten Zusatzleistungen auf www.msccruises.ch können online vor der Abreise oder an Bord erfolgen. Für einige spezielle Dienstleistungen fallen Stornogebühren an, wie diese von MSC, den dritten Auftragnehmern oder Lieferanten nach deren Stornoregelung in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht sind. Über diese Stornobedingungen werden Sie gesondert in der Produktbeschreibung informiert. Stornierte Dienstleistungen/Produkte werden Ihrer Kreditkarte oder Ihrem Bankkonto wieder gutgeschrieben. Alle Stornokosten der dritten Auftragnehmern oder Lieferanten sind von der zurückzuzahlenden Summe bereits abgezogen und die Differenz wird Ihnen gutgeschrieben. Stornierungen oder Umbuchungen, die an Bord vorgenommen werden, sind genau an die mitgeteilten Storno-Fristen entsprechend der veröffentlichten Bordkommunikation gebunden. Bitte beachten Sie, dass an Bord stornierte Zusatzleistungen ausschliesslich Ihrem Bordkonto gutgeschrieben werden, unabhängig davon, ob der Service/ das Produkt im Voraus über www.msccruises.ch oder an Bord gebucht wurde. Die Stornogebühr von dem dritten Auftragnehmer oder Lieferanten wird von der Rückerstattung abgezogen, die Differenz Ihrem Bordkonto gutgeschrieben. Im Krankheitsfall können Sie Ihre gebuchten Leistungen ohne zusätzliche Kosten stornieren, sofern Sie ein Attest vom Schiffsarzt vorlegen (Kosten für das Attest sind von Ihnen zu tragen). Wenn Mitreisende auch die gebuchten Leistungen wegen der Pflege der kranken Reisenden ohne Kosten stornieren müssen, benötigen sie ebenso ein Attest vom Schiffsarzt. Soweit Sie Ihre gebuchte Zusatzleistung (SPA /Spezialitätenrestaurant) nicht wie gebucht nutzen, ohne diese rechtzeitig zu stornieren, entstehen Stornokosten in Höhe von 100%.

 

VI. Gesundheitshinweise

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Sonderleistungen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität oder individuellen Beeinträchtigungen oder mit relevanten gesundheitlichen Problemen geeignet sind. Einige Zusatzleistungen erfordern ein Mindestmass an Fitness. Einige Zusatzleistungen haben Gewichts- oder Grössenbeschränkungen aufgrund der örtlichen Sicherheitsbestimmungen. Sie werden über solche Beschränkungen in der Leistungsbeschreibung informiert. Vor allem, wenn Sie einen Rollstuhl benutzen, oder schwanger sind, sollten Sie vor der Buchung fragen, ob diese Art der Leistung für Sie geeignet ist. Bitte beachten Sie auch, dass Alkohol oder Drogen ebenso wie die Einnahme von Medikamenten bezogen auf Ihren aktuellen Gesundheitszustand, sowie Schwindel, Benommenheit, Durchblutungsstörungen, Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit, Erkrankungen der Atemwege, Rücken- oder Nackenprobleme oder eine andere Erkrankung, eine kritische Situation verursachen kann, die ebenso wie körperliche Überbelastungen Ihre Teilnahme an der gebuchten Leistung gefährden kann. Mit der Buchung einer bestimmten Dienstleistung haben Sie Ihre körperliche und geistige Fitness soweit zu gewährleisten, dass die ausgeschriebenen Services nach dem Anforderungsprofil dieser Dienstleistung für Sie und andere Gäste gefahrlos durchgeführt werden können. Dies gilt auch für alle Ihre mitgebuchten Begleitpersonen.

 

VII. Leistungsänderungen und Haftung

 

Die Sicherheit aller Beteiligten und eine reibungslose Durchführung des beworbenen Services bzw. der Dienstleistung sind oberste Priorität für MSC Cruises, den dritten Auftragnehmer oder Lieferanten. Aus diesem Grund behalten diese sich das Recht vor, Leistungsbeschreibung und geplanten Zeitpunkt der zu erbringenden (Teil-)Dienstleistung ohne vorherige Ankündigung zu ändern, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dieses beinhaltet das Recht die Teilnehmer ohne Erstattung der Kosten, vor Beginn der Dienstleistung oder des Services oder auch während der Durchführung auszuschliessen, die durch ihr Verhalten eine Gefahr für den Teilnehmer selbst darstellt oder die Sicherheit und das Wohlbefinden der anderen Gäste gefährdet. Für die Umsetzung und Durchführung der Dienstleistungen und Services, die nicht von MSC Cruises ausgeführt werden, sondern durch den dritten Auftragnehmer oder Lieferanten (wie SPA Behandlungen oder Park Service) ausgeführt werden, übernimmt MSC keine Haftung. Jeder Ausfall der Dienstleistung, jede Schlechtleistung oder Sachschäden oder Verletzungen der Person muss ausschliesslich dem direkten Vertragspartner gemeldet werden und mit diesem geklärt werden. MSC übernimmt keine Haftung, mit Ausnahme von fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen von MSC auf der Grundlage des Vermittlungsvertrags, unabhängig aus welchem Rechtsgrund. Für Dienstleistungen, die von MSC Cruises S.A. durchgeführt werden, lesen Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MSC Cruises S.A., die Sie mit Ihrem Reisevertrag akzeptiert haben.

 

VIII. Geltendes Recht

 

Ihr Vermittler-Vertrag mit MSC Cruises über Ihre speziellen Dienst- und Zusatzleistungen unterliegt schweizerischem Recht. Für Ihren speziellen Service-Vertrag, abgeschlossen mit dem dritten Auftragnehmer bzw. Lieferant, ist das anwendbare Recht, dasjenige welches in den Geschäftsbedingungen des entsprechenden Vertragspartners festgelegt ist oder bei fehlenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners, das anwendbare Recht des Landes, in dem die Dienstleistung ausgeführt wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online- Buchungen von Landausflügen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online- Buchungen von Landausflügen


Für Ihre Landausflüge sollen Ihnen die folgenden Bedingungen und Hinweise helfen, Ihre Landausflüge vorab zu organisieren und anschliessend gut informiert zu geniessen. Rechtlich schliessen Sie einen Vertrag mit MSC Cruises S.A. ( im folgenden „MSC Cruises“ oder „MSC“ genannt) über eine Geschäftsbesorgung. MSC hilft Ihnen bei der Buchung Ihrer Landausflüge. Mit diesen Ausflugsbedingungen möchten wir die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages näher regeln und Ihnen zugleich einen Überblick über die üblichen Bedingungen Ihrer lokalen Ausflugsveranstalter geben. Die detaillierten Geschäftsbedingungen der einzelnen Ausflugsveranstalter sind, soweit diese solche Bedingungen eingeführt haben, an Bord am Ausflugsschalter auf Anfrage jederzeit einsehbar.  

 

I. Veranstalter der Landausflüge und Haftung
Das Ausflugsprogramm haben wir gemeinsam mit unseren renommierten Agenturen in den Zielgebieten für Sie sorgfältig zusammengestellt. Die Durchführung liegt jedoch ausschliesslich in den Händen der örtlichen Agenturen, die als Veranstalter der Ausflüge Ihre alleinigen Vertragspartner sind. MSC Cruises ist lediglich Vermittler der Ausflüge, um Ihnen ein Höchstmass an Service und Bequemlichkeit bei der Auswahl und der Buchung Ihres gewünschten Landprogrammes zu gewährleisten und haftet daher nicht für die Durchführung der vermittelten Ausflugsbuchung. Art und Umfang der Haftplicht- und Unfallversicherung der lokalen Agenturen entsprechen der jeweiligen Gesetzgebung vor Ort und können daher stark variieren und auch erheblich von üblichen deutschen Versicherungsstandards abweichen. MSC Cruises arbeitet nur mit solchen örtlichen Veranstaltern zusammen, die einen hochwertigen Versicherungsschutz nachweisen können. Eine Liste der Ausflugsveranstalter sowie deren jeweilige Geschäftsbedingungen sind an Bord am Ausflugsschalter jederzeit einsehbar.  

 

II. Allgemeines
Wenn Sie sich an Bord auf die jeweiligen Häfen einstimmen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Informationsfilme, Hafeninfos in besonderen Informationsveranstaltungen und ein TV Kanal mit Präsentation des Ausflugsprogrammes sowie Aushänge und Ausflugspräsentationen unserer MSC Ausflugsbetreuer. Vor Reisebeginn finden Sie das gesamte Ausflugsprogramm ausführlich beschrieben hier auf unserer Website.

 

III. Buchung der Ausflüge
Ihre gewünschten Ausflüge können Sie bis kurz vor Reisebeginn auf buchen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnehmerzahl auf vielen Ausflügen limitiert ist und für die Buchung an Bord dann gegebenenfalls keine freien Plätze mehr zur Verfügung stehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Lieblingsausflüge schon vor Reisebeginn online über www.msccruises.ch/buchung-verwalten/buchungverwalten zu buchen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Anforderungsprofile der jeweiligen Tour im Hinblick auf Fussweg- und Wanderweglängen, Alters-,Gewichts- oder Grössenbeschränkungen oder eine bestimmte körperliche Fitness. Für einige Ausflüge verlangen die örtlichen Veranstalter die Unterzeichnung eines speziellen Haftungsformulars ( z.B. bei Tauch- und Schnorchelausflüge, Zipline Touren oder Fahrten mit einem ATV). Alle Preise sind in CHF angegeben. Für die Bezahlung der über www.msccruises.ch gebuchten Landausflüge können wir ausschliesslich gültige Kreditkarten akzeptieren. Der Kauf gewährleistet eine verbindliche Reservierung Ihres gebuchten Ausflugs. Sie erhalten über Ihre gebuchten Landausflüge eine gesonderte Bestätigung Ihrer Buchung nebst Zahlungsnachweis per E-Mail. Wir gehen dabei davon aus, dass die E-Mail Adresse, die Sie uns bei der Buchung angegeben haben, korrekt ist und Sie sich über die Risiken der Nutzung dieser Kommunikationsform für Ihre Verträge bewusst sind. Die Tickets werden Ihnen dann auf Ihre Kabine zugestellt. An Bord gebuchte Ausflüge werden immer über Ihr Bordkonto abgerechnet.

 

V: Rücktritt/Umbuchung von Ausflügen
Stornierungen oder Umbuchungen können über www.msccruises.ch oder an Bord vorgenommen werden. Bei besonderen Ausflügen fallen für eine Stornierung Stornokosten seitens des Veranstalters an. Hierauf werden Sie in der Ausschreibung gesondert hingewiesen. Stornierte Leistungen werden in dem Fall der bei Buchung hinterlegten Kreditkarte oder Kontoverbindung gutgeschrieben. Etwaige Stornokosten des örtlichen Veranstalters werden von der Erstattungssumme in Abzug gebracht. Die Stornierung oder Umbuchung der gebuchten Landausflüge kann bis zu 2 Tage vor Abreise kostenfrei vorgenommen werden. Stornierungen oder Umbuchungen an Bord sind nur bis zu dem in der Bordzeitung kommunizierten jeweiligen Buchungsschluss unter Berücksichtigung der anfallenden Stornokosten möglich. Zu diesem Zeitpunkt melden wir unseren örtlichen Partneragenturen die exakten Teilnehmerzahlen, die für die Organisation der Busse und Reiseleiter benötigt werden. Danach haben wir nur noch begrenzt freie Kapazitäten. Bitte berücksichtigen Sie, dass an Bord stornierte Leistungen ausschliesslich über das Bordkonto abgerechnet werden, unabhängig davon, ob der Ausflug im Vorwege über www.msccruises.ch gebucht wurde. Die Gutschrift erfolgt ausschliesslich über die Bordkontoabrechnung. Sollten Sie erkranken, können Sie den Ausflug gegen Vorlage eines Attests vom Bordarzt (gegen Gebühr) für sich ohne weitere Kosten stornieren. Soweit Mitreisende wegen der Betreuung erkrankter Reiseteilnehmer die Leistung ebenfalls stornieren müssen, ist auch hier ein Attest des Bordarztes notwendig. Bei Nichterscheinen beim gebuchten Ausflug ohne rechtzeitige vorherige Absage, oder Attestvorlage, werden 100% der Landausflugskosten fällig.

 

VI. Mindest – und Maximalteilnehmerzahlen
Bei einigen Ausflügen ist das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl Voraussetzung, dies gilt insbesondere bei Ausflugsprogrammen die in speziellen Sprachen durchgeführt werden. MSC Cruises und die verantwortliche Ausflugsagentur behalten sich daher das Recht vor, einen Ausflug bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Wir werden Sie darüber frühzeitig informieren so dass Sie die Möglichkeit haben andere alternativ angebotene Ausflüge zu wählen. Sollten Sie keine Alternative aus unserem umfangreichen Ausflugsangebot finden, schreiben wir Ihnen den Rückerstattungsbetrag unverzüglich gut. Bei Preisdifferenzen zu einem alternativ gewählten Ausflug erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz bzw. belasten Ihr Bordkonto mit dem Mehrpreis. Bei fast allen Ausflügen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Eingangs. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Ihre Anmeldung nicht mehr annehmen können, sollten bestimmte Ausflüge ausgebucht sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend die Vorausbuchung Ihrer gewünschten Lieblingsausflüge. Ansonsten beraten wir Sie gerne hinsichtlich Alternativen.

 

VII. Kinderermässigung
Kinder unter zwei Jahren können kostenlos an den Ausflügen teilnehmen, haben aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Die Teilnahme erfolgt in diesen Fällen auf eigene Gefahr und auf Verantwortung der Eltern und Erziehungsbeauftragten. Im Alter von 2 bis 11 Jahren gibt es bei fast allen Ausflügen Kinderermässigungen. Auf bestimmten Ausflügen ist jedoch ein Mindestalter aus sicherheitsrelevanten Gründen vorgeschrieben, so dass Kinder und Jugendliche nicht oder erst ab einem bestimmten Alter an diesen Ausflügen teilnehmen dürfen. Hinweise hierauf finden Sie in der ausführlichen Tourbeschreibung.

 

VIII. Leistungen
Alle Beförderungsleistungen, Besichtigungen, Führungen und Eintrittsgelder sind bei allen Ausflügen im Preis enthalten, sofern dies vom örtlichen Veranstalter nicht anders im Programm ausgeschrieben ist. Die Verpflegung mit Getränken und/oder Speisen wird – sofern vorgesehen – vom örtlichen Veranstalter im Programm ausgewiesen. Bei Mahlzeiten bitten wir zu berücksichtigen, dass diese oft nach örtlichen Gegebenheiten ausgesucht werden und daher häufig regionale Küche und Spezialitäten repräsentieren. So lernen Sie zugleich Land und Leute authentisch kennen. Bitte beachten Sie, dass die Qualität und Auswahl an Speisen und Getränken von dem bekannten Standard und Angebot an Bord abweichen kann.

 

IX. Beachtung lokaler Gepflogenheiten und Vorschriften
Unsere Ausflugsprogramme bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten einen fremden Kulturkreis hautnah zu erleben. In einigen Ländern ist es üblich, im Rahmen organisierter Ausflüge lokale Märkte oder kunsthandwerkliche Bazare und Läden zu besuchen, dies gehört zum Kennenlernen ebenso dazu wie die Möglichkeit mit Hilfe Ihres Reiseleiters Souvenirs zu erwerben. Bitte begegnen Sie den Menschen vor Ort unvoreingenommen und respektieren Sie bitte die jeweiligen Sitten und Gebräuche. Dies gilt insbesondere für eine der Religion und dem kulturellen Erwartungshorizont des Gastlandes angemessene Bekleidung.

 

X. Reiseleitung und sorgfältige Auswahl der Transportmittel
Der örtliche Veranstalter bemüht sich bei allen Ausflügen mit entsprechender deutschsprachiger Durchführung um geeignete lokale deutschsprachige Reiseleiter, die jedoch in manchen Zielgebieten gar nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Ihre Erwartungshaltung an die Beherrschung der deutschen Sprache sollte insoweit die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. In diesem Fall werden die Ausflüge nach Möglichkeit zusätzlich von MSC Reisebegleitern mitgeführt. Die Beförderung und die gewählten Busse und anderweitigen Transportmittel und Fahrzeuge entsprechen dem jeweiligen Landesstandard. Die örtlichen Veranstalter sorgen dafür, dass Sie es so angenehm wie möglich haben. Ihre örtlichen Reiseleiter freuen sich natürlich immer über Ihr Lob und Ihre Anregungen – und, wenn Sie mit der Leistung besonders zufrieden waren, auch über Trinkgeld.

 

XI. Klima und Kleidung
Zum Klima vor Ort informieren Sie sich bitte in unseren Hinweisen zum jeweiligen Hafen sowie in den Ausflugsbeschreibungen und beachten bitte den Wetterbericht in Ihrer Bordzeitung. Eine Jacke oder einen Pullover sollten Sie auf jeden Fall im Gepäck haben, da gerade auch in warmen Gegenden Busse und Gebäude oft klimatisiert sind. Tragen Sie festes und bequemes Schuhwerk mit einer rutschfesten Sohle für Wanderungen, Stadterkundungen und die Besichtigung von Ausgrabungsstätten. Beachten Sie unbedingt die individuellen Kleidungshinweise in den jeweiligen Ausflugsbeschreibungen. Sonnencreme, Sonnenbrille und gegebenenfalls eine Kopfbedeckung gehören ebenso wie Wasser oder andere Getränke zu Ihrer persönlichen Standard Ausflugsausrüstung. So Sie tagsüber Medikamente benötigen, vergessen Sie diese nicht auf Ihrer Kabine.

 

XII. Gesundheitshinweise
Für die Ausflugsziele gelten die generellen Gesundheitshinweise und -empfehlungen aus dem aktuellen MSC Katalog. Seien Sie besonders vorsichtig bei Eiswürfeln, Trinkwasser, wärmeempfindlichen Speisen und beim Baden in unbekannten Gewässern, im Meer ebenso wie in Binnengewässern.

 

XIII. Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Ausflüge für Gäste mit eingeschränkter Beweglichkeit oder individuellen Beeinträchtigungen geeignet sind. Manche Touren erfordern ein Mindestmass an Kondition oder Sportlichkeit. Einige Ausflüge haben aufgrund der örtlichen Sicherheitsbestimmungen Gewichts- bzw. Grössenbeschränkungen. Hierauf werden Sie in den einzelnen Ausflugsbeschreibungen hingewiesen. Besonders, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, nicht gut zu Fuss oder schwanger sind, sollten Sie sich nicht zu viel zumuten. Unsere Ausflugsberater an Bord beraten Sie gern individuell, welche Ausflüge für Sie geeignet sind. Vor allem Rollstuhlfahrer sollten eine Begleitperson dabeihaben, da die Reiseleiter der örtlichen Veranstalter während der Ausflüge keine Hilfestellung gewährleisten können. Auf jeder Reise findet für Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen eine gezielte Beratung zu den geeigneten Ausflugsprogrammen statt. Bitte beachten Sie auch das Alkohol- oder Drogenkonsum sowie die Einnahme von Medikamenten, die zu Schwindel, Kreislaufstörungen, Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens führen können, Ihre Teilnahme an den gebuchten Ausflügen gefährden kann. Bitte beachten Sie, dass während des Ausfluges unter Umständen kein unmittelbarer Zugang zu medizinischer Hilfe gewährleistet werden kann, welches zu einer gesundheitsgefährdenden Situation für Sie führen kann. Mit der Buchung eines Ausfluges garantieren Sie dem örtlichen Veranstalter ihre körperliche und geistige Fitness an der ausgeschriebenen Tour entsprechend des Anforderungsprofils.

 

XIV. Die Umwelt schonen
MSC setzt sich massgeblich für den Umwelt- und Artenschutz in den angefahrenen Zielgebieten ein. Der Souvenir-Kauf von Korallen, Muscheln, ausgestopften Tieren, Schildkrötenpanzern und Artikeln aus Schlangenhaut oder sonstigen geschützten Tierarten bringt Sie in rechtliche Schwierigkeiten. Die Ein- und Ausfuhr solcher Souvenirs und Produkte ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen verboten. Bei der Ausreise riskieren Sie die Beschlagnahme und hohe Geldstrafen. Abfälle gehören in Müllbehälter bzw. sollten wieder mit an Bord genommen werden.

 

XV. Leistungsänderungen
Die Sicherheit der Teilnehmer und ein reibungsloser Ablauf des ausgeschriebenen Ausfluges sind für den örtlichen Veranstalter oberste Priorität. Deshalb behalten sich die lokalen Veranstalter ausdrücklich vor, einzelne Programmpunkte und -zeiten des Ausfluges auch ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ersetzen. Dazu zählt auch, Teilnehmer ohne Erstattung der Kosten sowohl vor Ausflugsbeginn als auch während der Durchführung des Ausflugs auszuschliessen, wenn deren Verhalten eine Gefahr für den Teilnehmer selbst darstellt oder die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gruppe gefährden könnte. Die örtlichen Veranstalter behalten sich ausdrücklich vor, solche Teilnehmer von dem Ausflug vor Antritt oder bei späterer Feststellung der Ungeeignetheit im Sinne der physischen Anforderungen auszuschliessen und zum Schiff auf deren Kosten zurückzubefördern. Für die Durchführung der nur vermittelten Ausflüge kann seitens MSC keinerlei Haftung übernommen werden. Jedwede Leistungsstörung oder jeder Schaden und Verletzung ist ausschliesslich mit Ihrem unmittelbaren Vertragspartner, dem örtlichen Veranstalter zu klären und bei diesem zu reklamieren. MSC lehnt ausdrücklich als Vermittler jede über eine fehlerhafte Vermittlung im Geschäftsbesorgungsverhältnis hinausgehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund ab. Für die Durchführung des Ausfluges ist ausschliesslich ihr örtlicher Veranstalter als Vertragspartner verantwortlich. Seitens der örtlichen Veranstalter kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass der Ausflug wie ausgeschrieben durchgeführt wird, da kurzfristig auftretende Ereignisse die Sicherheit, die Durchführbarkeit oder die Qualität des Ausflugs beeinflussen können. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei den Angaben zum Programmablauf einer Tour um Circa-Angaben handelt. In Abhängigkeit von örtlichen Gegebenheiten, Feiertagen und saisonalen Besonderheiten sowie der Verkehrssituation im Zielgebiet können die Tourverläufe möglicherweise auch signifikant von der ursprünglichen Beschreibung abweichen, ohne dass dies zu Gewährleistungsansprüchen berechtigt.

 

 XVI. Versicherungsschutz
Der Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz der lokalen Veranstalter entspricht der örtlichen Gesetzgebung, deren Haftungsgrenzen möglicherweise von bekannten deutschen Standards erheblich abweichen. Wir empfehlen daher dringend von dem von unseren Partnerversicherungsgesellschaften angebotenen Reiseversicherungsschutz Gebrauch zu machen und dort ein Komplettschutzpaket zu buchen, um auch im Falle eines Unfalles bestmöglichst im Ausland geschützt zu sein. Die Angebote finden Sie in dem aktuellen MSC Katalog.

 

XVII. Für Ihre persönliche Sicherheit
Bitte lassen Sie Ihr persönliches Handgepäck nicht unbeaufsichtigt und auch nicht im Ausflugsbus zurück. Teurer Schmuck oder die wertvolle Armbanduhr sollte ebenso an Bord bleiben, wie eine wertvolle Kamera- oder Filmausrüstung entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen von MSC Cruises und den allgemeinen Beförderungsbedingungen. Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise Ihrer örtlichen Reiseleitung und meiden Sie grössere Menschenansammlungen oder Gedränge. Zu Ihrer
eigenen Sicherheit sollten Sie immer eine kleinere Menge Bargeld mit sich führen.

 

XVIII. unbegleitete Jugendliche auf Ausflug
Je nach Alter gelten besondere Bedingungen: Bis zum 18. Geburtstag ist die Teilnahme ausschliesslich in Begleitung eines Erwachsenen möglich, der von einem Erziehungsberechtigten benannt werden muss. Die Begleitung/Aufsicht kann nicht von MSC Mitarbeitern, dem örtlichen Reiseleiter oder sonstigen Ausflugsteilnehmern übernommen werden. Die örtlichen Veranstalter behalten sich das Recht vor, für einige Ausflüge ein abweichendes Mindestalter für die Teilnahme vorzuschreiben. Sollte dies der Fall sein, weisen wir in der Ausflugsbeschreibung gesondert darauf hin. Wir bitten Sie um Verständnis, das alle angegebenen Altersgrenzen verbindlich und Ausnahmen generell aus Sicherheitsgründen nicht möglich sind.

 

XIX. Anwendbares Recht
Ihr mit MSC Cruises abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag für die Buchung von Landausflügen unterliegt schweizerischem Recht. Für Ihre Landausflugsverträge mit den jeweils einzelnen lokalen Ausflugsveranstaltern gilt das anwendbare Recht, wie diese es in ihren Geschäftsbedingungen geregelt haben, oder im Falle von nicht vorhandenen Regelungen das anwendbare Recht des Landes in dem der Ausflug durchgeführt wird.